Nachdem das Bundesfinanzministerium am 18.08.2026 den Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt hatte, folgt nun der nächste Schritt: Das Bundeskabinett hat am 02.09.2026 den Regierungsentwurf beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Gegenfinanziert werden die Entlastungen unter anderem durch höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen, eine geringere Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und eine höhere Pauschsteuer auf Minijobs.
Die Bundesregierung hat am 02.09.2026 den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Inhaltlich wurden die wesentlichen Maßnahmen des Referentenentwurfs vom 18.08.2026 dabei unverändert übernommen. Vorgesehen sind unter anderem ein höherer Grund- und Kinderfreibetrag, eine Anhebung des Kindergeldes, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie eine Anhebung der steuerlich begünstigten Grundlohngrenze für Sonn- und Feiertagszuschläge.
Gegenfinanziert werden die Entlastungen unter anderem durch einen neuen Einkommensteuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro, die vorgezogene Anwendung des 45-Prozent-Steuersatzes ab 250.000 Euro, eine Einschränkung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und eine Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs (vgl. die News vom 24.08.2026 für eine detaillierte Übersicht der geplanten Maßnahmen).
Der Gesetzentwurf wird nunmehr im Bundestag und sodann im Bundesrat beraten. Änderungen sind daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiterhin möglich. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 wird derzeit von Wirtschafts- und Steuerzahlerverbänden kritisiert. Der Bund der Steuerzahler bemängelt unter anderem, dass die angekündigte Entlastungswirkung teilweise überschätzt werde. Der BDI kritisiert, dass die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werde und die stärkere Belastung hoher Einkommen insbesondere für Unternehmen und den Mittelstand problematisch sein könne. Auch das Handwerk lehnt die geplante Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ab. Kritisiert wird insgesamt, dass den Entlastungen an anderer Stelle neue Belastungen gegenüberstehen und eine grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs ausbleibt.