Viele Unternehmen denken hierbei direkt an Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld (nachfolgend „Kug“), haben sich diese nicht zuletzt bereits während der Weltwirtschaftskrise 2008/2009 als probates Mittel zur Hilfe für Unternehmen herausgestellt. In diesem Zusammenhang hat der Bundestag im Eilverfahren am letzten Freitag auch das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (KUGErmG) beschlossen, welches bereits am 15.03.2020 in Kraft getreten ist.
