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Valuation

Die Bewertung von Unternehmen kann verschiedenartige Anlässe haben.
Sie reichen vom klassischen Transaktionsgeschäft mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen über Restrukturierungsprozesse bis hin zur Nachfolgeplanung, die insbesondere für Familienunternehmen von zentraler Bedeutung ist. Bewertungsanlässe sind oft mit fundamentalen Entscheidungen verbunden, die langfristige Auswirkungen und strategische Implikationen haben. Sie eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken. Um die Weichen richtig zu stellen, braucht es einen kühlen Kopf, der den Überblick behält und weiß, worauf es beim konkreten Bewertungsanlass ankommt.

Ausführliche Informationen finden Sie auf kleeberg-valuation.de 

Beratungsansatz

Bewertungsfragen gehören zu den schwierigsten betriebswirtschaftlichen Themenkomplexen. Für eine ganzheitliche Bewertung Ihres Unternehmens bedarf es Generalisten und Spezialisten gleichermaßen. Deshalb ziehen wir Know-how aus den Themenbereichen Tax, Audit, Legal und Advisory gezielt heran, abhängig vom jeweiligen Bewertungsanlass. Unser erfahrenes Valuation-Team konsolidiert die Erkenntnisse aus den Fachbereichen und unterstützt Sie bei allen strategischen Fragestellungen und Entscheidungen. Dabei arbeiten wir stets funktionsbezogen. Das bedeutet, wir beraten Sie bei der Ermittlung von Entscheidungswerten, fungieren als neutraler Gutachter für Argumentationszwecke und sind als Vermittler in Konfliktsituationen tätig.

Qualitätssicherung

Die überdurchschnittliche fachliche Qualifikation und die langjährige Erfahrung unseres Valuation-Teams ist die beste Garantie für eine qualitative Spitzenleistung in diesem Servicebereich. Unser Valuation-Team verfügt über langjährige Erfahrung als gerichtlich bestellte Gutachter, unabhängige Sachverständige sowie Parteigutachter. Unsere Expertise ist branchen- und größenunabhängig und erstreckt sich vom Mittelstand bis hin zu international agierenden und börsennotierten Konzernen. In Bezug auf die Qualitätssicherung greifen die QM-Systeme, die wir in den einzelnen Leistungsbereichen implementiert haben.

Leistungsspektrum

Im Rahmen der Aufstellung bzw. Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind Beteiligungen regelmäßig einer Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen. Gemäß IDW RS HFA 10 ist hierzu eine „kleine“ Unternehmensbewertung erforderlich.

  • Wir führen diese rechtsformspezifisch auf Basis branchenüblicher finanzwirtschaftlicher Modelle (Ertragswert-/DCF-Verfahren) unter Berücksichtigung der jeweiligen Branchenspezifika durch.
  • Sie erhalten schnell und zuverlässig Gewissheit über die bilanziellen Folgen (Auswirkungen auf Jahresergebnis, Eigenkapitalquote, Ausschüttungsvolumen …).
  • Wir beraten Sie individuell bei der Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände, wie Marken, Kundenstämme und Kundenlisten, Filmrechten, Software sowie Patenten.
  • Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung angemessener Bewertungsmethoden vor dem Hintergrund des jeweiligen Bewertungsanlasses.
  • Selbstverständlich berücksichtigen wir die Vorgaben einschlägiger Standards wie beispielsweise IDW S 5, soweit diese für den jeweiligen Sachverhalt maßgebend bzw. sinnvoll anwendbar sind.
  • Wir unterstützen Sie bei der Analyse und laufenden Überwachung von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen im Zuge einer integrierten, zukunftsorientierten Unternehmensplanung.
  • Dies umfasst sowohl laufende Entscheidungen wie beispielsweise Rationalisierungen und Umstrukturierungen als auch Unternehmenstransaktionen und -käufe.
  • Zentrales Thema dabei ist die einheitliche Abbildung aller relevanten Informationen zur Erhöhung Ihrer Entscheidungssicherheit und Beurteilung von Bewertungsfragen.
  • Dabei haben wir stets Ihre unternehmerischen Ziele im Blick und unterstützen Sie dabei, Ihre Datenanalyse und -projektion so zu gestalten, dass sie die von Ihnen gewünschte und benötigte Aussagekraft entwickelt.

Zentraler Ausgangspunkt jeder Unternehmensbewertung ist ein in sich schlüssiges Bewertungsmodell in welchem die einzelnen Annahmen respektive Teilpläne konsistent und frei von Widersprüchen sind.

  • Wir unterstützen Sie bei der Würdigung bestehender und/oder noch durchzuführender Unternehmensbewertungen und analysieren die vorhandenen Modelle im Hinblick auf Ihre Plausibilität.
  • Diesbezüglich würdigen wir für Sie bestehende Planungsrechnungen vor dem Hintergrund des IDW Praxishinweises 2/2017 auf Ihre materielle und formelle Plausibilität.
  • Ein Model Review durch uns bietet Ihnen die Sicherheit einer Prüfung durch einen fremden Dritten, der aus einer neutralen Perspektive heraus eine unabhängige Einschätzung zu bestehenden (integrierten) Planungsmodellen respektive Bewertungsmodellen abgeben kann.
  • Die Anlässe einer Due Diligence sind vielfältig; zur Prüfung kommt es zum Beispiel anlässlich
    • der Aufnahme neuer Gesellschafter
    • einer Kapitalerhöhung
    • einem Unternehmenskauf bzw. -verkauf
  • Je nach Anlass der Due Diligence können – neben einem generellen Überblick über die wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Positionierung und Strukturierung einer Gesellschaft – unterschiedliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen.
  • Wir stellen eine detaillierte Analyse bereit, die die schwierige Balance der Berücksichtigung aller relevanten Informationen bei gleichzeitiger Fokussierung der wesentlichen Aspekte vornimmt.
  • Wir begleiten Sie auch bei der Interpretation der Ergebnisse. Dabei können Sie auf umfassende Branchenkenntnisse und -erfahrungen unserer Mitarbeiter zählen.

Die erbschaftsteuerliche Bewertung gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG richtet sich nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG), das – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – den gemeinen Wert als Bemessungsgrundlage vorschreibt (§ 9 BewG). Für die Bewertung von GmbH-Anteilen bzw. nicht börsennotierten Aktiengesellschaften sowie des Betriebsvermögens von Personengesellschaften wird der gemeine Wert – in Ermangelung eines Börsenkurses – unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten abgeleitet.

  • Dabei hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, den Unternehmenswert gem. IDW S 1 (Ertragswert-/DCF-Methode) oder gem. dem „vereinfachten Ertragswertverfahren“ der §§ 199 ff. BewG zu ermitteln.
  • Um eine möglichst niedrige Steuerlast für unseren Mandanten zu erreichen, analysieren wir die jeweils vorteilhaftere Methode.

Fairness Opinions geben eine fachliche Stellungnahme zum Ergebnis eines Entscheidungsprozesses ab, insbesondere zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative. Damit dienen Fairness Opinions der Absicherung und Dokumentation fairer und nachvollziehbarer Werte für den Jahresabschluss, die Haupt- oder Gesellschafterversammlung sowie gegenüber dem Fiskus.

  • Wir unterstützen Sie durch die Erstellung aussagekräftiger Fairness Opinions zur Absicherung und Dokumentation.
  • Hierzu greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung bei Bewertungen und im Transaktionsgeschäft zurück.
  • Wir agieren frei von Interessenkollisionen unter Beachtung der notwendigen Unabhängigkeitsanforderungen.
  • Die Kombination unseres Fachwissens aus unseren Leistungsbereichen ermöglicht uns eine fundierte Stellungnahme zum jeweiligen Entscheidungsprozess.
  • Im Rahmen von Fairness Opinions berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
  • Weitere Informationen, wie wir Sie bei Fairness Opinions unterstützen, finden Sie in unserem →Flyer über Fairness Opinions.

Die Notwendigkeit einer gutachtlichen Bewertung kann sich aus gesetzlichen oder privatrechtlichen Anlässen ergeben.

Während einerseits Rechnungslegungsvorschriften oder auch Wertermittlungen im Zusammenhang mit steuerlichen Restrukturierungen umfangreiche Bewertungsgutachten erfordern können, sind andererseits auch geplante Unternehmenstransaktionen die Ursache für die Erstellung solcher Gutachten.

Durch die Einschaltung externer sachverständiger Gutachter gelingt eine objektive Absicherung eines subjektiven Entscheidungskalküls.

Während bei der unternehmerischen Entscheidung für oder gegen eine Transaktion oder Gestaltung subjektive Elemente nie gänzlich ausgeschlossen werden können, ist es sowohl für die Objektivierbarkeit der Entscheidungsfindung beispielsweise gegenüber Aufsichtsgremien oder Unternehmenseigentümern als auch in der Rechnungslegung und Steuerdeklaration von Vorteil, auf Basis des bestehenden Regelungsrahmens über eine objektive Beurteilung eines sachverständigen Dritten zur Wertfindung zu verfügen.

  • Wir ermitteln als neutraler Gutachter angemessene und nachvollziehbare Unternehmenswerte mit Hilfe umfassender bewertungstheoretischer Kenntnisse und Erfahrungen und dokumentieren diese in entsprechenden Gutachten gemäß Ihren Anforderungen.
  • Ebenso dienen gutachtliche Stellungnahmen zur Wertfindung in Schiedsgerichtsverfahren oder anderen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Regelmäßig übersteigt bei einem Unternehmenskauf – unabhängig davon, ob es sich um einen Share Deal oder einen Asset Deal handelt – der gezahlte Kaufpreis die Differenz zwischen den bilanziellen Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden der Zielgesellschaft.

Zentrale Herausforderung nach der Akquisition ist damit die Identifikation der Vermögenswerte und der diesen jeweils beizulegenden Zeitwerte, die Gegenstand der Transaktion waren.

  • Wir unterstützen Sie bei der Kaufpreisaufteilung – sei es für die Ermittlung und Fortführung der Zugangswerte im Rahmen eines Asset Deals oder für die Verteilung stiller Reserven und Lasten in der konsolidierten Rechnungslegung.
  • Unser Ziel dabei ist es, die Transaktion bilanztechnisch richtig abzubilden und den Preis korrekt und nachvollziehbar auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Beteiligung bzw. des Zielunternehmens zu verteilen, um (eventuell) die Höhe eines angemessenen Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) zu bestimmen.
  • Wir beraten Sie bei speziellen Fragen vor dem Hintergrund unternehmensspezifischer Transaktionen – sei es bei einer Veräußerung, einem Erwerb, einem Zusammenschluss oder auch einer angestrebten Börsennotierung.
  • Wir unterstützen Sie rund um das Thema Unternehmenskauf. Bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen dienen objektivierte Unternehmenswerte zur Ermittlung von Umtauschverhältnissen oder Abfindungen.
  • Auch beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs werden Preise verhandelt und vereinbart, die auf Unternehmensbewertungen basieren.
  • Steuerlich motivierte Transaktionen wie zum Beispiel Funktionsverlagerungen werden ebenfalls durch die Bemessung der angemessenen Gegenleistung durch transaktionsbezogene Bewertungen entscheidend beeinflusst. Gemeinsam mit Ihnen bestimmen wir den fairen Wert oder angemessenen Preis sowie die Vorteilhaftigkeit einer Transaktion mit Hilfe der Analyse Ihrer strategischen Werttreiber und Synergien sowie durch Sensitivitäts- und Grenzpreisanalysen.
  • Wir orientieren uns an Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen und zeigen bei Bedarf auch Alternativen auf, um Ihre Ziele zu erreichen.

Veränderungen in der Eigentümerstruktur machen häufig eine Neubewertung des Unternehmens nötig – etwa wenn ein Unternehmen ganz oder teilweise verkauft wird, oder Gesellschafter eintreten oder ausscheiden. Dafür kommen verschiedene Verfahren in Frage.

  • Gemeinsam mit Ihnen führt Kleeberg umfassende Unternehmensbewertungen durch.
  • Mit Hilfe des für die individuelle Aufgabe optimal geeigneten Bewertungsverfahrens ermitteln wir den Wert des Mandanten- oder Zielunternehmens im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.
  • Durch unsere effiziente Vorgehensweise schaffen wir in angemessener Zeit die erforderliche Informationsbasis und gelangen zügig zu sachgerechten und verlässlichen Ergebnissen.
  • Bei Unternehmensbewertungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.

Ein Unternehmenskauf ist auf Ebene des Konzernabschlusses regelmäßig mit einer Erstkonsolidierung verbunden, für deren Zwecke zunächst eine Kaufpreisallokation (Aufteilung des Kaufpreises auf die übernommenen Vermögenswerte und Schulden) vorzunehmen ist.

Für Unternehmen, die den Konzernabschluss auf Basis internationaler Rechnungslegungsvorschriften erstellen, ist hierbei auf IDW RS HFA 40 zurückzugreifen.

Dabei geht der Rechnungslegungsstandard sowohl auf die Abbildung des Unternehmenserwerbs in der (Konzern-) Bilanz als auch auf Werthaltigkeitsprüfung eines im Rahmen der Erstkonsolidierung resultierenden Goodwills ein.

  • Wir führen für Sie, hierauf basierend, die entsprechenden Kaufpreisallokationen und auch im Anschluss die erforderlichen Werthaltigkeitsprüfungen durch.
  • Sie haben schnell und zuverlässig Gewissheit, wie sich der Unternehmenskauf auf die Konzernbilanz auswirkt und welche Folgen ein eventueller Wertminderungsbedarf für Ihr Unternehmen hat.

Im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen durch Sacheinlage, bspw. einer Beteiligung oder einer Forderung, ist regelmäßig eine Werthaltigkeitsprüfung der entsprechenden Sacheinlage durch einen Prüfer erforderlich, um sicher zu stellen, dass der Wert der Sacheinlage mindestens dem Wert der hierfür auszugebenden Anteile (Aktien oder GmbH Anteile) entspricht.

In Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung der Sacheinlage ist bei komplexen Strukturen häufig eine Unternehmensbewertung der als Sacheinlage einzubringenden Unternehmen erforderlich, da ansonsten die erforderliche Werthaltigkeit nicht angemessen beurteilt werden kann.

  • Unser Team führt für Sie die erforderlichen Bewertungshandlungen durch und erstellt als gerichtlich bestellter Prüfer den erforderlichen Werthaltigkeitsbericht.

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