Legal
Unsere Leistungen in den Bereichen Tax, Audit und Advisory betreffen komplexe Sachverhalte, in denen regelmäßig auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Außerdem bedarf jeder Gestaltungsvorschlag einer klaren und rechtssicheren Umsetzung. Durch unseren Leistungsbereich Legal können wir das gesamte Beratungsspektrum aus einer Hand bieten, indem erfahrene Rechtsanwälte frühzeitig miteinbezogen werden. Aber auch außerhalb von fachübergreifenden Projekten können wir unseren Mandanten in vielen Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Beratungsansatz
Wenn wir für unsere Mandanten steuerlich sichere und betriebswirtschaftlich vorteilhafte Konzepte entwickeln, sind meist von Anfang an unsere Rechtsspezialisten im Team dabei. So schaffen wir Rechtssicherheit und gewährleisten, dass die Konzepte ohne Informationsverlust umgesetzt werden. Unsere Rechtsanwälte haben fachübergreifendes Wissen und langjährige Erfahrung auf vielen wirtschaftsrechtlichen Gebieten. Auf dieser Grundlage erstellen wir Gesellschaftsverträge, Umwandlungsdokumente, Kauf-, Miet- und Werkverträge oder Testamente und Eheverträge. Ebenso können wir damit in Verhandlungen und in Streitverfahren gegenüber Behörden und Gerichten kompetent und mit Weitblick die Interessen unserer Mandanten vertreten. Für uns ist wichtig, dass wir nicht nur akkurat die Rechtslage analysieren, sondern auch unter Einbeziehung vieler anderer Aspekte unseren Mandanten einen konkreten Ratschlag geben. So verstehen wir Beratung.
Qualitätssicherung
Unseren Mandanten stehen erfahrene Anwälte zur Seite, die aufgrund Ihrer fachübergreifenden Expertise neben steuerlichen und betriebswirtschaftlichen auch die rechtlichen Aspekte sicher beherrschen und so einen wesentlichen Beitrag zu unserer Qualitätssicherung leisten. Permanente Fortbildung ist selbstverständlich. Wir bilden aber auch aus, intern und extern als Referenten auf Fachveranstaltungen oder Autoren von angesehenen Fachveröffentlichungen. So sind wir am Puls der Zeit.Leistungsspektrum
Im Gesellschaftsrecht decken wir das gesamte Spektrum ab.
- Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge für alle Rechtsformen und alle Situationen. Denn die Möglichkeiten sind vielfältig und die jeweiligen Vor- und Nachteile müssen immer anhand der individuellen Situation geprüft werden.
- Vielfältige Erfahrungen haben wir in der Betreuung von Holding- und Konzernstrukturen. Hier spielen neben steuerlichen Überlegungen viele andere Aspekte eine Rolle. Wir beachten für Sie daher auch Haftungsfragen, Finanzierungsthemen, Anforderungen an eine effektive Leitungsstruktur sowie arbeitsrechtliche oder mitbestimmungsrechtliche Risiken.
- In besonderen Situationen entwickeln wir besondere Lösungen. Sie wollen Ihre Nachfolger oder Mitarbeiter beteiligen, Sie nehmen einen Private Equity-Partner auf, Sie gehen ein Joint Venture ein, Sie benötigen eine Zweckgesellschaft für ein bestimmtes Projekt? Wir haben hierfür Lösungen, die Ihnen eine rechtssichere und faire Umsetzung ermöglichen.
- Wir beobachten die Gesetzgebung genau und leiten frühzeitig aus einer zukünftigen Rechtslage notwendige Vorbereitungsmaßnahmen ab, damit Sie und Ihr Unternehmen rechtzeitig gerüstet sind (etwa: zum Gesetz der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts „MoPeG“).
Unternehmen müssen sich in einem komplexen Umfeld behaupten. Der rechtliche Rahmen ist umfassend und schützt nicht nur, sondern birgt auch viele Risiken. Denn die Erwartungshaltung ist, dass Unternehmen alles beachten und alles richtigmachen.
- Hier unterstützen wir Sie gerne. Ausgangspunkt ist oft eine Analyse, welche besonderen rechtlichen Risiken im konkreten Einzelfall bestehen.
- Darauf aufsetzend prüfen wir die im Unternehmen eingerichteten Prozesse und decken dabei vielfach Fehlerquellen auf. Dies mündet in konkrete Verbesserungsvorschläge und einer Dokumentation. Denn nur so können sich die Geschäftsleiter exkulpieren, wenn doch etwas passiert.
- Wenn Sie als Manager in die Verantwortung genommen werden, unterstützen wir Sie bei der Verteidigung, gerichtlich und außergerichtlich.
Unternehmen und Unternehmensgruppen müssen sich laufend an neue Rahmenbedingungen und ein verändertes Marktumfeld anpassen. Sei es ein Rechtsformwechsel, die Zusammenfassung oder Trennung von Einheiten oder sei es die Schaffung einer Holdingstruktur.
- Wir können Sie in allen Fragen der Umstrukturierung von Rechtsträgern beraten. Gerade in diesem Bereich ist unser interdisziplinärer Ansatz ein unübertroffener Vorteil.
- Wir entwickeln das zivil- und steuerrechtliche Konzept und setzen es im Anschluss so um, dass die Verträge und Beschlüsse nur noch beurkundet werden müssen.
- Ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Transaktionsberatung ist die Begleitung von Unternehmenskäufen. Wir vertreten hierbei sowohl Käufer als auch Verkäufer. Vielfach beginnt unser Tätigwerden mit Vorfeldvereinbarungen wie etwa einem professionellen Letter of Intent.
- Im nächsten Schritt führen wir – oftmals gemeinsam mit den Kollegen aus den Bereichen Tax und Advisory – eine Due Diligence durch oder unterstützen den Verkäufer bei einer Vendor Due Diligence oder der Zusammenstellung des Datenraums. Begleitend beginnen wir mit der Vertragsgestaltung und unterstützen bei den Verhandlungen.
- Schließlich können wir auf allen Seiten beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern helfen. Dies gilt sowohl für einvernehmliche als auch streitige Situationen.
Wir beschäftigen uns seit Jahrzehnten mit allen Fragen der Vermögensnachfolge. Die Übergabe gerade von Unternehmensvermögen auf die nächste Generation ist im Idealfall ein rechtzeitig eingeleiteter, wohl durchdachter und viele Belange berücksichtigender Vorgang. Um auch ein steuerlich optimales Ergebnis erreichen zu können, sind vielfach vorgelagerte Gestaltungen notwendig, bevor der eigentliche Akt der vorweggenommenen Erbfolge erfolgen kann.
- Wir beherrschen die gesamte Palette von klassischen Schenkungsverträgen (gegebenenfalls mit Nießbrauch) über Familiengesellschaften für einen gleitenden Übergang auf die Nachfolgegeneration bis hin zur Einbeziehung von Stiftungen in das Nachfolgekonzept.
- Wer Vermögen, insbesondere unternehmerisches Vermögen sein Eigen nennt, sollte immer auch für den plötzlichen Tod mittels letztwilliger Verfügungen vorsorgen. Welche Regelungen in einem Testament oder in einem Erbvertrag notwendig oder wenigstens sinnvoll sind, kann nicht generell beantwortet werden. Hier muss immer die individuelle Lebenssituation beachtet werden. Regelmäßig müssen Testamente auch immer wieder angepasst werden, insbesondere, wenn Änderungen im Lebensumfeld eintreten. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.
- Wenn der Erbfall eingetreten ist, können wir auf verschiedene Weise unterstützen. Oftmals sind unsere Berater als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Wir führen dann in dieser Rolle die Nachlassabwicklung durch und können als Dauertestamentsvollstrecker auch über einen längeren Zeitraum sicherstellen, dass der Erblasserwille – etwa bei Vorhandensein von minderjährigen oder einfach noch sehr jungen Erben – umgesetzt wird.
- Im Übrigen beraten wir Erben oder andere Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung aller testamentarischen Anordnungen oder im Zusammenhang mit einer Teilung des Nachlasses.
- Natürlich übernehmen wir auch alle notwendigen Abstimmungen mit Gerichten und Behörden.
Freiberufler, insbesondere Ärzte, waren in der Vergangenheit oftmals als Einzelunternehmen organisiert. Heute bestehen indes vielfach andere Anforderungen an die Zusammenarbeit.
- Wir beraten hier an der Schnittstelle des Gesellschafts- und des Medizinrechts fach- und standortübergreifende Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren.
Wir betreuen Unternehmen auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dies umfasst neben der Betreuung des gesamten Prozesses der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen alle arbeitsrechtlichen Fragen im laufenden Betrieb.
- Treten Schwierigkeiten mit dem Betriebsrat auf oder müssen betriebliche Abläufe mittels einer Betriebsvereinbarung geregelt werden, können wir hierbei unsere Mandanten sowohl bei den Gesprächen als auch bei der Erstellung der Unterlagen unterstützen.
- Den vielfach notwendigen Bezug zum Sozialversicherungsrecht und dem Steuerrecht können wir wiederum durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit über die Fachbereiche hinweg gewährleisten.
- Darüber hinaus betreuen wir auch Personen in Führungspositionen, insbesondere Vorstände und Geschäftsführer, bei der Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen zum Unternehmen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung und Verhandlung von wichtigen wirtschaftsrechtlichen Verträgen.
- Beispiele hierfür sind umfassende Lieferverträge, große Bau- und IT-Projekte, Lizenzverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- Ferner gehört zu diesem Bereich die Erstellung von komplexen und meist sehr maßgeschneiderten Verträgen zur Unternehmens- und Projektfinanzierung.
Zum Kernbereich anwaltlicher Tätigkeit zählt die Vertretung von Mandanten vor Gerichten.
- Wir beschränken uns indes nicht auf die reine Prozessführung, sondern begleiten als Interessenvertreter unserer Mandanten streitige Auseinandersetzungen in verschiedener Stadien.
- Neben der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen ist vielfach übergeordnete Ziel, auf faire Weise eine Streitbeilegung zu erreichen.
- Demzufolge führen wir außergerichtliche Verhandlungen, unterstützen bei Mediationsverfahren und sind sowohl als Parteivertreter als auch als Schiedsrichter in Schiedsgerichtsverfahren tätig.
- Wenn unsere Mandanten von der Insolvenz eines Geschäftspartners betroffen sind, helfen wir bei der Sicherung und Durchsetzung von Gläubigeransprüchen.
In diesem Geschäftsbereich betreuen wir zum einen klassische Organisationen, deren Handeln nicht von Gewinnstreben angetrieben wird.
- Hierzu zählen Unternehmen der Wohlfahrtspflege ebenso wie Berufs- und andere Interessenvertretungen. Wir kennen die Besonderheiten in diesem Bereich.
- Viele unserer Mandanten wollen zudem neben ihrem unternehmerischen Engagement auch die Allgemeinheit unterstützen und fördern. Wir zeigen Ihnen sichere Wege auf, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Rechtsformen (etwa Stiftung, Verein, Kapitalgesellschaft) gemeinnützige und wohltätige Zwecke verfolgt werden können.