Die bereits in unserem letzten Newsletter vom 17.03.2020 skizzierten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen wurden zwischenzeitlich von der Finanzverwaltung (Bund/Länder) in einem BMF-Schreiben bzw. einem Erlass konkretisiert. Weitere Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts und Sozialversicherungsrechts sind auf den Weg gebracht oder zumindest angekündigt.
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