Die wirtschaftlichen Herausforderungen der Pandemie haben verschiedene Folgen für die Rechnungslegung, die Berichterstattung sowie die Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und (Konzern-)Lageberichte der betroffenen Unternehmen. Vor allem auch die Angaben im Anhang sowie die Berichterstattung im Lagebericht werden bei der weit überwiegenden Mehrheit der Unternehmen betroffen sein. Für betroffene Unternehmen wird eine Berichtspflicht bereits für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 oftmals unausweichlich sein.
Weitere News
09.06.2026
Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage gegen die mit einer sog. „Überkompensation“ begründete Rückforderung sog. November- und Dezemberhilfen abgewiesen. Hintergrund Die Corona-November-...
Zur News