Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise können sich weitreichende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung in IFRS Abschlüssen sowie den Lageberichten ergeben. Das IDW hat mit ihrem fachlichen Hinweis vom 04.03.2020 zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung sowie dazu ergänzend mit fachlichem Hinweis vom 25.03.2020 Stellung zu ausgewählten Aspekten im Zusammenhang mit der Rechnungslegung nach IFRS genommen.
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