Seit Ausbreitung des sogenannten Corona-Virus überschlagen sich buchstäblich die Meldungen zu den Auswirkungen der Pandemie. Unternehmen spüren bereits deutliche wirtschaftliche Konsequenzen, die sich unter anderem in Form von Produktionsstopps, Kurzarbeit und Anträgen hinsichtlich möglicher Steuerstundungen zeigen. Derartige Entwicklungen haben zwangsläufig auch Folgen für die Rechnungslegung. Im Folgenden werden die Auswirkungen auf HGB-Jahresabschlüsse aufgezeigt, deren Bilanzstichtag nach dem 31.12.2019 liegt. Anders als für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 können die augenblicklichen wirtschaftlichen Verwerfungen für Abschlüsse, deren Geschäftsjahr später endet, erhebliche materielle Bilanzierungsänderungen nach sich ziehen. Das IDW geht in seiner Stellungnahme vom 25.03.2020 davon aus, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise vollumfänglich im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind, sofern der Bilanzstichtag am 31.03.2020 oder später liegt.