Das Corona-Virus (SARS-CoV-2) prägt aktuell national wie international das Tagesgeschehen der Menschen. Neben der unmittelbaren gesundheitlichen Bedrohung durch das Virus hat die Corona-Epidemie auch bereits schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft und stellt Unternehmen in Deutschland teilweise vor existenzbedrohende Probleme. Viele Unternehmen haben in diesem Zusammenhang bereits Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld beantragt. Die Unternehmen profitieren dabei auch von einer Initiative des Gesetzgebers, welcher im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Eilverfahren und mit Inkrafttreten zum 15.03.2020 das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (KUGErmG) beschlossen hat. Dass die Beantragung von Kurzarbeit allerdings neben den akuten betrieblichen Auswirkungen auch gravierende erbschaft- und schenkungsteuerliche Konsequenzen für bereits erfolgte Übertragungen sowie für geplante, zukünftige Unternehmensnachfolgen nach sich ziehen kann, ist den Unternehmen bzw. Unternehmern häufig nicht bewusst.
Corona-Krise – Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Einhaltung von Lohnsummenerfordernissen
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