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Auswirkungen auf latente Steuern

Seit Anfang des Jahres 2020 hat sich das sogenannte Corona-Virus SARS-CoV-2 rasant ausgebreitet und wurde in der Folge als Pandemie eingestuft. Neben den vielfältigen ökonomischen Problemen, die die derzeitige Corona-Krise für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen mit sich bringt, ergeben sich auch Auswirkungen auf Rechnungslegung und Berichterstattung. Die Beurteilung der Corona-Pandemie als wertbegründendes Ereignis des (Geschäfts-)Jahrs 2020 hat zur Folge, dass bilanzielle Konsequenzen erst im Jahresabschluss 2020 bzw. in Zwischenberichten des Jahres 2020 zu berücksichtigen sind. Diese betreffen neben vielen anderen Bilanzierungsfeldern auch latente Steuern.

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Nachfrist für die Einreichung der Corona-Schlussabrechnung

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die erhaltenen Corona-Förderungen lief nach mehrmaliger Verlängerung am 31.10.2023 aus. Im Einzelfall konnte eine Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Für Anträge, die noch nicht eingereicht oder antragsgemäß verlängert wurden, besteht nun eine Nachfrist bis zum 31.01.2024, innerhalb derer eine...
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