Seit Anfang des Jahres 2020 hat sich das sogenannte Corona-Virus SARS-CoV-2 rasant ausgebreitet und wurde in der Folge als Pandemie eingestuft. Neben den vielfältigen ökonomischen Problemen, die die derzeitige Corona-Krise für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen mit sich bringt, ergeben sich auch Auswirkungen auf Rechnungslegung und Berichterstattung. Die Beurteilung der Corona-Pandemie als wertbegründendes Ereignis des (Geschäfts-)Jahrs 2020 hat zur Folge, dass bilanzielle Konsequenzen erst im Jahresabschluss 2020 bzw. in Zwischenberichten des Jahres 2020 zu berücksichtigen sind. Diese betreffen neben vielen anderen Bilanzierungsfeldern auch latente Steuern.