News

Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf 16 % und 5 % – Konjunkturpaket vom 03.06.2020 – Stand 09.06.2020

Am 03.06.2020 hat die Koalition mit der Ankündigung der temporären Senkung der Steuersätze (geminderte Steuersätze) überrascht. Für den regulären Steuersatz ist eine Senkung von 19 % auf 16 % und beim ermäßigten Steuersatz ist eine Senkung von 7 % auf 5 % geplant. Diese gilt für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 (Steuersenkungszeitraum). Das ist keine leichte Sache und birgt für die Unternehmen einige Fallstricke. Zwischenzeitlich zirkuliert ein erster Formulierungsvorschlag, der vorsieht, die Steuersatzminderung in § 28 Abs. 1 und 2 UStG zu regeln. Bereits beschlossen ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Corona

Entwicklung der Eigen­kapital­quoten und Umsatz­renditen in Krisen­zeiten

Die vergangenen Jahre sind geprägt von Krisen. Auf die Coronavirus-Pandemie folgte direkt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Unternehmenslandschaft wurde hierdurch stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Unternehmen erhöhen zunehmend ihr Eigenkapital, um sich für diese unsicheren Zeiten vorzubereiten, denn Eigenkapital gilt als Resilienzfaktor. Aufgrund dessen wurde untersucht, ob...
Advisory Corona

Nachfrist für die Einreichung der Corona-Schlussabrechnung

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die erhaltenen Corona-Förderungen lief nach mehrmaliger Verlängerung am 31.10.2023 aus. Im Einzelfall konnte eine Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Für Anträge, die noch nicht eingereicht oder antragsgemäß verlängert wurden, besteht nun eine Nachfrist bis zum 31.01.2024, innerhalb derer eine...
Advisory Corona

Update zu den verpflich­tenden Schlussab­rechnungen der Corona-Förderungen

Die Anträge auf die Corona-Überbrückungshilfen sowie auf die November- und Dezemberhilfen wurden regelmäßig auf Grundlage prognostizierter Umsätze und Fixkosten bewilligt. Für die finale Festsetzung der Förderhöhe sieht der Gesetzgeber daher eine verpflichtende Schlussabrechnung für alle Anträge vor. Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung ist aktuell der 30.06.2023. Die Einreichung...
Advisory Corona

Schlussabrechnungen der Überbrückungs­hilfen III Plus und IV (Paket 2) freigeschalten

Am 15.11.2022 wurde das Bundesportal für die Einreichung des zweiten Pakets der Schlussabrechnung freigeschalten. Damit können nun für alle Antragsteller die verpflichtenden Schlussabrechnungen der Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen durch die prüfenden Dritten eingereicht werden. Bereits seit dem 05.05.2022 war das Paket 1 der Schlussabrechnung im Bundesportal freigeschalten. Das Paket 1...