Am 03.06.2020 hat die Koalition mit der Ankündigung der temporären Senkung der Steuersätze (geminderte Steuersätze) überrascht. Für den regulären Steuersatz ist eine Senkung von 19 % auf 16 % und beim ermäßigten Steuersatz ist eine Senkung von 7 % auf 5 % geplant. Diese gilt für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 (Steuersenkungszeitraum). Das ist keine leichte Sache und birgt für die Unternehmen einige Fallstricke. Zwischenzeitlich zirkuliert ein erster Formulierungsvorschlag, der vorsieht, die Steuersatzminderung in § 28 Abs. 1 und 2 UStG zu regeln. Bereits beschlossen ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 auf erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.