Das am 29.06.2020 beschlossene Zweite Corona-Steuerhilfegesetz setzt einen Teil des insgesamt EUR 130 Mrd. schweren Konjunkturprogramms der Bundesregierung um. Neben Regelungen insbesondere zur Investitionsförderung (Link zur Kurzinfo hier), ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes die Absenkung der Umsatzsteuersätze auf 16 % bzw. 5 %, über die wir bereits informiert haben (Link zur Kurzinfo hier). Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Reglungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes zur Verlustnutzung und zur Gewerbesteuer.
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Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz – Regelungen zur Verlustnutzung und Gewerbesteuer
29.07.2020
Corona