Die Corona-Pandemie hat in vielen Branchen dazu geführt, dass Unternehmen aufgrund von behördlichen Anordnungen ihren Geschäftsbetrieb stark einschränken oder sogar komplett einstellen mussten. Um von Umsatzeinbußen besonders stark betroffene kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, stellen Bund und Länder gemeinsam im Rahmen der sog. Corona-Überbrückungshilfe rd. 24,6 Mrd. Euro an Liquiditätshilfen bereit. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, welches die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, um Deutschland möglichst schnell aus der Krise herauszuführen.
Das Überbrückungshilfeprogramm ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern und wird durch die Länder administriert. Seit dem 08.07.2020 können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren.