Aufgrund der Corona-Pandemie mussten vieleUnternehmen ihre Geschäftstätigkeitstark einschränken oder zum Teil komplett einstellen. Um besonders stark betroffene kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, stellen Bund und Länder gemeinsam im Rahmen der sogenannten Corona-Überbrückungshilfe Liquiditätshilfen zur Verfügung. Die Beantragung der Förderung kann lediglich von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten sowie vereidigten Buchprüfern für deren Mandanten erfolgen. Diese können sich auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und für Ihre Mandanten die Anträge zentral stellen.
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09.06.2026
Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos
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