Bund und Länder haben aufgrund der hohen Infektionsdynamik bereits im November 2020 einen bundesweiten (Teil-)Lockdown beschlossen, welcher aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen noch einmal bis zum 20.12.2020 verlängert wurde. Die gesetzlich angeordneten Schließungen führen bei einer Vielzahl von Unternehmen erneut zu starken Einschränkungen bis hin zur kompletten Einstellung des Geschäftsbetriebs. Betroffenen Unternehmen wird in diesem Zusammenhang bereits im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (sogenannte Novemberhilfe) finanzielle Unterstützung gewährt, um einen Ausgleich für entstehende Umsatzeinbußen zu schaffen. Anträge für die Novemberhilfe können seit dem 25.11.2020 gestellt werden. Aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20.12.2020 wurde zudem beschlossen, die Unterstützung im Rahmen der sogenannten Dezemberhilfe zu verlängern. Zudem wurde sich darauf verständigt, die Corona-Überbrückungshilfe im Rahmen einer Phase III nochmals bis Ende Juni 2021 zu verlängern und auch die Antragsmöglichkeiten erneut auszuweiten.
