News

Sofortab­schrei­bung digi­taler Vermögens­gegen­stände in der Handels­bilanz?

Das IDW hat sich in einer außerordentlichen Sitzung des Fachausschusses Unternehmens­berichterstattung mit den Auswirkungen der Verkürzung der steuerlichen Nutzungsdauer für digitale Vermögensgegenstände für die Handelsbilanz beschäftigt.

Mit BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002:013) hat das Bundesfinanzministerium die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert. Die Verkürzung der Nutzungsdauer gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, welche nach dem 31.12.2020 enden. Sie gilt allerdings auch für Wirtschaftsgüter, welche früher angeschafft oder hergestellt wurden und zum 31.12.2020 noch nicht vollständig abgeschrieben wurden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere News vom 04.03.2021.

Nun hat sich auch das IDW mit den Auswirkungen auf die Handelsbilanz beschäftigt. Am 22.03.2021 wurde die betreffende Berichterstattung einer außerordentlichen Sitzung des Fachausschusses Unternehmensberichterstattung veröffentlicht. Damit bestätigt sich unsere Einschätzung in der News vom 04.03.2021.

Die Auffassung des IDW lässt sich danach mit folgenden Kernaussagen zusammenfassen:

  • In der Handelsbilanz ist die Nutzungsdauereinschätzung an den betrieblichen Realitäten auszurichten. Damit ist die Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr für die betroffenen digitalen Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz nicht zulässig.
  • Die Nutzungsdauer von einem Jahr ist ein rein steuerliches Wahlrecht, welches nach Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG 2010 losgelöst von der Handelsbilanz auszuüben ist. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in der Handelsbilanz überlagert das steuerliche Wahlrecht über die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz nicht.
  • Bei Ausübung des steuerlichen Wahlrechts kommt es zu einer Abweichung zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Bilanzierung, was zur Abgrenzung passiver latenter Steuern führt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Valuation

Aktualisierung des IDW S 6 Standards

Am 22.06.2023 verabschiedete der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) den neuen Standard zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6). Der IDW Hauptfachausschuss billigte die neue Fassung am 13.10.2023, womit die bisherige Fassung des IDW S 6 vom 16.5.2018 ersetzt wird. Ein IDW S 6 Gutachten soll aufzeigen, ob ein Unternehmen in...
Audit Advisory

Prüfungsschwerpunkte für kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse 2023

Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2023 schwerpunktmäßig prüfen, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht darstellen. Im Hinblick auf die Komplexität der Geschäftstätigkeit eines Konzerns wird die BaFin schwerpunktmäßig die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme von Unternehmen im Lagebericht prüfen. Da sich das zweistufige Verfahren...
Tax Audit

Auslaufende Reinvestitionsfristen zum Jahresende

Nach dem Ablauf der Vier- oder Sechsjahresfrist sind Rücklagen nach § 6b EStG gewinnerhöhend plus Zuschlag von 6% pro Jahr aufzulösen. Gerade vor einem Jahresende ist Ablauf der Reinvestitionsfristen zu beachten. Gerade zum Jahresende ist das Ablaufen von Reinvestitionsfristen der in der Vergangenheit gebildeten Rücklagen nach § 6b EStG zu beachten....
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2023 (noch) gerundet auf 2,75 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.12.2023 auf gerundet 2,75 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt allerdings von 2,80 % zum 01.11.2023 auf 2,86 % zum 01.12.2023. Somit setzt sich der Anstieg des Basiszinssatzes der letzten Monate fort, schlägt sich jedoch nicht im gerundeten Basiszinssatz nieder. Der für...