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ESG in M&A – Transaktionen

Üblicherweise stehen bei M&A-Transaktionen Kriterien wie Rendite, Risiko und Wachstum/Chancen im Fokus. Daneben treten mittlerweile gleichberechtigt und zunehmend Nachhaltigkeitsfaktoren. Durch wirkungsorientiertes Investieren soll gleichzeitig eine finanzielle Rendite und ein finanzieller Nutzen erzielt werden. Die Erkenntnis ist hier, dass die Berücksichtigung der ESG-Kriterien oft auch positive Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg hat: Unternehmen, die Wert auf ESG-Kriterien legen, werden mitunter besser geführt und können attraktiver für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner sein. Umgekehrt haben Unternehmen, die ESG-Kriterien nicht umsetzen, inzwischen einen strategischen Nachteil, etwa bei der Beschaffung von Fremdkapital am Kapitalmarkt; einige Banken prüfen mittlerweile neben Bonität und Sicherheiten auch die Erfüllung von ESG-Kriterien. In M&A–Transaktionen wirkt sich die Erfüllung von ESG-Kriterien durch das verkaufte Unternehmen daher nicht nur werterhöhend aus, sondern ist mitunter auch ausschlaggebend für den Erfolg der gesamten Transaktion.

Neben der Identifikation von Targets, die die für den Käufer ggf. sogar besonders relevanten ESG-Kriterien positiv erfüllen – oder bestimmte Ausschlusskriterien (Umweltgefährdung oder -zerstörung, Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen, Glücksspiel) negativ erfüllen, kommt der Durchführung der Due Diligence besondere Bedeutung zu. Der übliche „Prüfkatalog“ muss entsprechend angepasst werden, etwa um

  • Nachhaltigkeitssiegel,
  • Berichte von Nachhaltigkeitsratingagenturen,
  • Compliance mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG),
  • interne Leitlinien (etwa zur Erfüllung von Umweltschutzstandards und dem sparsamen Umgang mit Ressourcen),
  • Zertifikate,
  • Ermittlung des Carbon Footprints,
  • Presseberichterstattung,

um nur die einige zu nennen.

Für alle an der Unternehmenstransaktion beteiligten Player ist aufgrund der vergleichsweisen jungen Materie noch unklar, welche ESG-Kriterien standardmäßig zu prüfen bzw. zu erfüllen sind. Als Referenzmaßstab bieten sich aktuell drei Standards für den Vergleich von Nachhaltigkeitsdaten an:

  • GRI (Global Reporting Initiative),
  • TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures) und
  • SASB (Sustainability Accounting Standards Board).

Aufschluss über die Umsetzung der ESG-Ziele wird Investoren zudem die nicht-finanzielle Berichterstattung geben. Aktuell sind gemäß §§ 289b ff. HGB große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (und diesen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften) mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt zur Veröffentlichung von Angaben zu Umweltbelangen, Arbeitnehmerbelangen, Sozialbelangen, zur Achtung von Menschenrechten und zur Vermeidung von Korruption verpflichtet. Kurzfristig werden nach Verabschiedung der CSR-Änderungsrichtlinie weitere Unternehmen, die heute nicht kapitalmarktorientiert sind, in den Anwendungsbereich aufgenommen. Welche ESG-Kriterien in der einzelnen Transaktion in den Prüfumfang einzubeziehen sind, wird am Ende nach unserer Einschätzung Gegenstand der Verständigung zwischen Käufer und Verkäufer sein, maßgeblich getrieben von dem Wert einzelner Kriterien für den Käufer. Wie in jeder herkömmlichen Unternehmensaktion erfolgt eine Risikoanalyse hinsichtlich der Verletzung/des Ausfalls der als relevant bestimmten ESG-Kriterien mit einer entsprechenden Abdeckung durch Garantien und Freistellungsverpflichtung.

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