News

Auswirkungen des MoPeG auf das Bilanzsteuerrecht

Das MoPeG stellt eine grundlegende Reform des Gesellschaftsrechts bei Personengesellschaften dar. Die Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht sind jedoch rudimentär. Es bleibt bei den grundlegenden Prinzipien.

Auswirkungen des MoPeG auf das Bilanzsteuerrecht

Auch wenn die Änderungen durch das MoPeG einen nicht unerheblichen Eingriff in die gesellschaftsrechtliche Verfassung von Personengesellschaften darstellen, sind die Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht von Personengesellschaften eher von nachrangiger Bedeutung. So bleibt es bezüglich zentraler Besonderheiten des Bilanzsteuerrechts bei Personengesellschaften bei den tradierten Grundprinzipien.

1. Gewinnermittlung

Das steuerliche Ergebnis einer Personengesellschaft wird weiterhin nach der Methode der zweistufigen Gewinnermittlung berechnet.

  • Anpassung der Handelsbilanz um die besonderen steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (wie z.B. die degressive Abschreibung), um zur Steuerbilanz für das Gesamthandsvermögen zu gelangen (1. Stufe).
  • Aufstellung der gesellschafterindividuellen Ergänzungsbilanzen, um diesbezügliche Korrekturen zum steuerlichen Gesamthandsvermögen vornehmen zu können (wie z.B. gesellschafterspezifische Abschreibungen aufgedeckter stiller Reserven nach Gesellschafterwechseln (auch 1. Stufe).
  • Aufstellung der Sonderbilanzen, um dem Prinzip der korrespondierenden Bilanzierung folgend, Vergütungen und Betriebsausgaben aus der Vermögenssphäre der Gesellschafter zu erfassen (wie z.B. bei Gesellschafterdarlehen) (2. Stufe).

2. Beteiligungsbilanzierung

Auch nach Inkrafttreten des MoPeG wird es beim grundsätzlichen Unterschied zwischen der handels- und steuerbilanziellen Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften bleiben. Während in der Handelsbilanz das Anschaffungskostenprinzip angewandt wird, folgt die Steuerbilanz der sogenannten Spiegelbildmethode. Nach dem Anschaffungskostenprinzip entspricht der Beteiligungsbuchwert grundsätzlich dem Anschaffungspreis bzw. der erstmaligen Einlage, erhöht um weitere Einlagen oder Kapitalzuführungen, reduziert um außerplanmäßige Abschreibungen. In der Steuerbilanz verändert sich der Beteiligungsbuchwert synchron mit der Veränderung des steuerbilanziellen Kapitalanteils. Dies führt zunehmend zu Abweichungen zwischen dem Beteiligungsbuchwert an einer Personengesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz.

3. Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen stellen Wirtschaftsgüter und Verpflichtungen dar, welche zwar zivilrechtlich einem Gesellschafter einer Personengesellschaft zuzurechnen sind, wirtschaftlich und steuerrechtlich jedoch zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft selbst gezählt werden. An diesem rein steuerrechtlichem Instrumentarium ändert auch das MoPeG nichts. In Sonderbilanzen bzw. Sonder-Gewinn- und Verlustrechnungen werden beispielsweise folgende Geschäftsvorfälle abgebildet:

  • Tätigkeits- oder Geschäftsführervergütungen für Gesellschafter,
  • Darlehensausreichung zwischen Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern sowie Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung und Miete.

4. Ergänzungsbilanzen

Genauso wenig betroffen vom MoPeG werden Ergänzungsbilanzen sein, mit deren Hilfe gesellschafterindividuelle Anpassungen des Gesamthandsvermögens vorgenommen werden, wie z.B. bei unterschiedlichen Wertansätzen infolge von Gesellschafterwechseln oder gesellschafterspezifischer Inanspruchnahme der Regelungen des § 6b EStG.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW Positionspapier zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Im neuen Positionspapier zur betrieblichen Altersversorgung spricht sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung aus. In dem veröffentlichten Positionspapier hat das IDW Ansatzpunkte identifiziert, um die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern. Im Vordergrund steht hier die zweite Säule der Altersversorgung,...
Tax Audit

Verzinsung von Gesellschafterkonten

Mit Urteil I R 27/20 hat der Bundesfinanzhof am 22.02.2023 zur fremdüblichen Verzinsung von Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten entschieden. In Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung stehen immer wieder Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern im Fokus. Dabei stellt die fremdübliche Verzinsung einen wesentlichen Aspekt der Meinungsverschiedenheit dar. Auch...
Audit Advisory Nachhaltigkeit

Geplante Anhebung der Größenkriterien für Kapitalgesellschaften durch die EU

Am 13.09.2023 hat die EU-Kommission aufgrund der Inflationsentwicklung einen Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Die geplante Anhebung beläuft sich für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaft jeweils auf 25 % der bisherigen Größenkriterien in der EU-Richtlinie, für Kleinstkapitalgesellschaften auf 28,8 %. Zudem sollen nationale...
Audit

Handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen

Wie bereits in unserem Newsbeitrag vom 07.12.2022 erwähnt, regte der IDW im Schreiben an das Bundesministerium der Justiz eine kurzfristige Änderung im Hinblick auf die einheitliche Verwendung eines 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes für sämtliche Rückstellungen an. Mit dem Schreiben vom 06.12.2023 hat sich das IDW nun in einem gesonderten Schreiben an das...