Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat einen Entwurf für die Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n. F.) verabschiedet. Diese Neufassung berücksichtigt die kürzlich erfolgte Reform des Stiftungsprivatrechts, die am 01.07.2023 in Kraft getreten ist.
Mit den kürzlich eingeführten Gesetzesänderungen wurden erstmals bundeseinheitliche Standards für die Struktur und die Posten des Vermögens sowie des Eigenkapitals von Stiftungen festgelegt. Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) empfiehlt dringend, den Entwurf der Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS HFA 5 n. F.) bereits jetzt anzuwenden.
Diese Empfehlung beabsichtigt, dass Stiftungen frühzeitig von den wegweisenden Regelungen profitieren können. Interessierte haben bis zum 30.04.2024 die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Die umfassende Teilnahme der Interessengruppen wird entscheidend dazu beitragen, die Neufassung der IDW-Stellungnahme praxisnah und wirkungsvoll zu gestalten, um die individuellen Bedürfnisse der Stiftungen optimal zu berücksichtigen.