Das IDW nimmt zum Entwurf des IESBA über die Nutzung externer Experten im „International Code of Ethics for Professional Accountants“ Stellung. Es fordert eine bessere Koordinierung, um Überschneidungen mit dem IAASB zu vermeiden. Intern und extern eingesetzte Sachverständige sollten gleichermaßen erfasst werden, um sicherzustellen, dass sie für den jeweiligen Zweck ausreichend kompetent sind. Eine klare Definition ist entscheidend, um den Standard an dieser Stelle gerecht zu werden.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat eine umfassende Stellungnahme zum Entwurf des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) mit dem Titel „Using the Work of an External Expert“ veröffentlicht. Die wichtigsten ihrer Anliegen werden im folgenden Abschnitt tiefergehend erläutert:
Eine der Hauptbedenken, die das IDW äußerte, ist die Notwendigkeit einer engeren Abstimmung zwischen IESBA und dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB). Das IDW betonte die Bedeutung, Überschneidungen zu vermeiden und Konsistenz zwischen den von beiden Gremien vorgeschlagenen Überarbeitungen sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der Arbeit von Experten.
Das IDW schlug einen erweiterten Anwendungsbereich für den Entwurf vor und sprach sich für die Einbeziehung aller Arten von Experten aus, nicht nur externer. Es argumentierte, dass die Unterscheidung zwischen internen und externen Experten das grundlegende Prinzip außer Acht lässt, dass die Anforderungen für beide im Wesentlichen gleich sein sollten. Dies entspricht dem Ansatz des IAASB, der in seinen Standards keine Unterscheidung zwischen internen und externen Experten trifft.
Darüber hinaus betonte das IDW die Notwendigkeit eines gleitenden Skalenansatzes bei der Bewertung der Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität von Experten. Es forderte Klarstellungen, wie der Ansatz der Bedrohungen und Sicherungsmaßnahmen des Kodex im Kontext der Nutzung der Arbeit von Experten anzuwenden ist, und betonte die Bedeutung einer angemessenen Bewertung und Kenntnis des Fachgebiets der Experten.
Das IDW äußerte Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität der vorgeschlagenen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die umfassenden Informationen, die von Experten gefordert werden. Es warnte davor, dass solche Anforderungen die Verfügbarkeit von Experten einschränken könnten, insbesondere vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Expertise, die in der Wirtschaftsprüfungsbranche erforderlich ist.
Des Weiteren äußerte das IDW Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überschneidung mit dem Aufgabenbereich des IAASB und schlug vor, dass sich IESBA darauf konzentrieren sollte, Anforderungen an Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität festzulegen, anstatt Anforderungen an die Arbeitsleistung zu definieren. Es betonte die Bedeutung, doppelte Anstrengungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die relevanten IAASB-Standards eingehalten werden.
Schließlich hob das IDW die reputativen Konsequenzen einer möglichen doppelten Anstrengung hervor und empfiehlt dem IESBA, dringend Übergangsbestimmungen zu entwickeln. Es betonte die Notwendigkeit einer pragmatischen Lösung, um ethische und Leistungsfragen zu bewältigen, die sich aus Entscheidungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Arbeit von Experten ergeben.