Bewertungsfragen gehören nach wie vor zu den schwierigsten betriebswirtschaftlichen Themenkomplexen, mit denen Unternehmen und Privatpersonen in der täglichen Praxis konfrontiert sind. Vor diesem Hintergrund ergeben sich aktuell für die Unternehmensbewertung diverse Neuerungen.
In unserem exklusiven Kleeberg Newsletter „VALUE“, der quartalsweise erscheint, informieren wir Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der Unternehmensbewertung.
Trotz Corona-Pandemie entwickelten sich die internationalen Kapitalmärkte äußerst positiv. In der Folge werden zunehmend Börsengänge in Erwägung gezogen. Eine derzeit populäre Möglichkeit eines Börsengangs liegt in der zunehmenden Nutzung von Special Purpose Acquisition Companies (sogenannte SPAC). Im Wesentlichen handelt es sich bei SPAC um Vorratsaktiengesellschaften, die an die Börse gebracht werden, um anhand von Emissionserlösen meist nicht börsennotierte Unternehmen zu kaufen bzw. mit ihnen zu verschmelzen und so dessen IPO zu realisieren.
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung liefert das OLG Frankfurt mit seinem Beschluss vom 26.04.2021, Az.: 21 W 139/19. Das OLG Frankfurt bringt im betreffenden Beschluss unter anderem zum Ausdruck, dass es für Zwecke der Ermittlung eine Barabfindung für Minderheitsaktionäre keine Einschränkung zur Wahl der Bewertungsmethode in Form einer Meistbegünstigung der Aktionäre gibt.
Gerne bieten wir Ihnen über den Newsletter hinaus weitere Informationen zur Unternehmensbewertung an. Laufend informieren wir Sie unter www.unternehmensbewertung.de über alle bewertungsrelevanten Fragestellungen und aktuelle Entwicklungstendenzen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.