Am 27.06.2022 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner neuesten Fassung in Kraft getreten. Der neue Kodex umfasst aktualisierte Grundsätze sowie erweiterte Empfehlungen für Vorstände und Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen. Wesentliche Schwerpunkte wurden insbesondere auf die nachhaltige Unternehmensführung gesetzt, die weiterhin den Druck auf die ESG-Kriterien verstärken sollen.
Mit seiner Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27.06.2022 ist der neue Deutsche Corporate Governance Kodex 2022 in Kraft getreten. Der neue DCGK 2022 bildet die Grundlage für alle abzugebenden Entsprechungserklärungen gemäß § 161 AktG.
Der Kodex beschreibt grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zur Unternehmensführung von deutschen börsennotierten Gesellschaften, die im Aktiengesetz geregelt sind. Darüber hinaus enthält der Kodex international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, die in Form von Empfehlungen sowie Anregungen dargestellt werden.
Das bisherige Regelwerk wurde an das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und an das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) angepasst. Darüber hinaus stellt das größte Leitmotiv die Neuerung die Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Unternehmensführung dar. Die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
Nachhaltigkeit:
Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen, sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit identifizieren und bewerten. Ökologische und nachhaltige Ziele nehmen nun eine Stellung neben den wirtschaftlichen Zielen ein. Diese sollten vermehrt innerhalb der Unternehmensplanung berücksichtigt werden. Der Gedanke der Nachhaltigkeit soll sich dabei auch im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem wiederfinden, welches zukünftig die Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten inkludieren soll.
Sachverstand aus Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die fachlichen Anforderungen an den Prüfungsausschuss werden wie folgt verändert:
- Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Nach der Empfehlung D.3 des DCGK 2022 soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zumindest auf einem der beiden Bereiche als Sachverständiger dienen.
- Der Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung soll insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme umfassen.
- Der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung soll insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung umfassen.
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung sind ebenfalls zu den Bereichen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung hinzuzählen.
Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
Im Zuge des FISG besteht die Verpflichtung der Vorstände von börsennotierten Unternehmen ein angemessenes sowie wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einzurichten. Im Rahmen der Neuerungen des Kodex wird empfohlen, dass im Lagebericht des Unternehmens die wesentlichen Merkmale der Kontroll- und Risikomanagementsysteme beschrieben werden, und zu deren Angemessenheit und Wirksamkeit Stellung bezogen wird.
Mindestbeteiligungen der Geschlechter:
Der Grundsatz 9 im DCGK 2022 wurde an die seit dem FüPoG II bestehenden Änderungen angepasst. Dabei hat der Aufsichtsrat die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung der Geschlechter im Rahmen der gesetzlich gesetzten Zielgrößen für Frauen im Vorstand festzulegen.
Der neue Kodex selbst sowie weitergehende Begründungen zu den einzelnen Regelungen und Änderungen können unter folgender Website www.dcgk.de aufgerufen werden. Das Inkrafttreten des neuen Kodex 2022 sieht keine unterjährige Anpassung bereits veröffentlichter Entsprechenserklärungen vor. Für den Zeitraum nach dem Inkrafttreten bis zur Abgabe der Erklärung sind die Erklärungen auf die neu geltende Fassung des DCGK 2022 zu beziehen.