Nach monatelangem Ringen und vielen Modifikationen sowie der Annahme im EU-Rat am 15.03.2024 hat am 24.04.2024 nun auch das EU-Parlament für das sogenannte EU-Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – gestimmt. Die Zustimmung der EU-Staaten gilt nun noch als Formsache.
Immer wieder war die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – das sogenannte EU-Lieferkettengesetz – in den letzten Monaten in den Schlagzeilen, weil es ein zähes Ringen um einen Kompromiss gegeben hat. Am 24.04.2024 hat schließlich das EU-Parlament für die bereits im März 2024 vom EU-Rat angenommene, abgeschwächte Fassung der CSDDD gestimmt. Damit soll die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in den Lieferketten europäischer Unternehmen sichergestellt werden – besonders bei der Produktion in Drittländern.
Konkret bedeutet dies, dass in drei Jahren – ab 2027 – die Regelungen zunächst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als EUR 1,5 Mrd. Umsatz greifen. Ein Jahr später (2028) reduzieren sich diese Werte auf 4.000 Mitarbeiter bzw. EUR 900 Mio. Umsatz, bis dann nach einem weiteren Jahr (2029) die „endgültigen“ Schwellenwerte erreicht sind: Nach dem insgesamt fünfjährigen Übergangszeitraum werden Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens EUR 450 Mio. pro Jahr von den Regelungen betroffen sein.
In bestimmten Aspekten geht die CSDDD über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus. Welche Auswirkungen dies für das LkSG haben wird, bleibt abzuwarten. Nun müssen die EU-Mitgliedstaaten noch offiziell zustimmen. Dies gilt jedoch als Formsache, sodass dem EU-Lieferkettengesetz nun nichts mehr im Wege stehen sollte.