Die Europäische Kommission hat erste Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023, d. h. an den bislang vorliegenden europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, vorgenommen. Die Berichtigung wurde am 19.04.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (2024/90241). Die Korrekturen beziehen sich auf verschiedene Abschnitte aus den zwölf ESRS und zielen darauf ab, Klarheit und Präzision in den Berichterstattungsstandards zu verbessern.
Am 19.04.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vom 31.07.2023 bekannt gemacht wurden (Amtsblatt der EU 2024/90241). Diese Berichtigung betrifft hauptsächlich redaktionelle Änderungen – die zwölf Standards bleiben im Kern unverändert.
Das sogenannte Corrigendum enthält präzisierende Formulierungen und Korrekturen, die Elemente wie z. B. die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten und die Bereitstellung von Informationen betreffen. In ESRS 1.91 „Allgemeine Anforderungen“ wurde z. B. die Formulierung „potenzielle finanzielle Auswirkungen“ durch „erwartete finanzielle Auswirkungen“ ersetzt, um eine genauere Erwartungshaltung in der Berichterstattung zu schaffen. Darüber hinaus wurden notwendige Anpassungen bei enthaltenen Verweisen vorgenommen, um eine konsistente Referenzierung und somit eine klarere Anleitung für die Anwender zu gewährleisten.
Die Änderungen umfassen auch präzisere Formulierungen bei den qualitativen Merkmalen von Informationen sowie eine Neugestaltung der Liste schrittweiser Angabepflichten. So wurde bspw. die Beschreibung von finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen sowie biologischer Vielfalt korrigiert, um die Ausdrucksweise zu vereinheitlichen und mögliche Missverständnisse zu eliminieren. Die ESRS werden damit aber nicht umfassend verändert – mit der Berichtigung kommt es zu keinen materiellen Änderungen.