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Diplom-Betriebswirt (FH)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Lebensmotto: „Carpe diem!”
Die steuerliche Beratung von Geldinstituten ist ein Schwerpunkt der Arbeit von Reinhard Schmid, Jahrgang 1966. Die steuerliche Behandlungen von Kapitaleinkünften gehört zu den Themenbereichen, in denen er den Mandanten Spezialwissen zur Verfügung stellt. Von seinen Fachkenntnissen profitieren außerdem Mandanten aus der Land- und Forstwirtschaft. Sie stehen häufig vor der Aufgabe, Baudenkmäler zu unterhalten - Reinhard Schmid entwickelt in solchen Fällen steuerlich optimale Lösungen. Darüber hinaus unterstützt der Geschäftsführer Unternehmen und natürliche Personen bei der Optimierung der individuellen Steuerplanung und begleitet die Nachfolgeplanung.
Reinhard Schmid ist seit 1994 für Kleeberg tätig.
Kontakt: reinhard.schmid[at]kleeberg.de
Schmid, Kommentierung des § 270 HGB, in: Petersen/Zwirner/Brösel, Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht, Rechnungslegung - Offenlegung, Bundesanzeiger Verlag, Köln, 2010, S. 657-661.
Schmid, Kommentierung des § 278 HGB, in: Petersen/Zwirner/Brösel, Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht, Rechnungslegung - Offenlegung, Bundesanzeiger Verlag, Köln, 2010, S. 794.
Schmid, BFH: Aktivierung von Feldinventar verhindert Wechsel zur Nichtaktivierung in Folgejahren, Betriebs-Berater (BB), 26/2010, S. 1594.