Am 23.01.2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die 2. Auflage seines Positionspapiers zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer veröffentlicht. Die Gründe für die Aktualisierung sind vielfältig: Der neue Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) 2020, das in Kraft getretene ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie) sowie die Entwicklungen zur Regulierung der Abschlussprüfung auf EU-Ebene. All diese Neuerungen verändern auch die Anforderungen an Aufsichtsorgane und Abschlussprüfer. Mit seinem Positionspapier formuliert das IDW Grundsätze für eine gute Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.
Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anforderungen an Aufsichtsorgane (vor allem Aufsichtsräte bzw. ihre Prüfungsausschüsse) einerseits und Abschlussprüfer andererseits, die vor allem auf die EU-weite fortschreitende Regulierung der Abschlussprüfung zurückgehen, hat sich auch die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen verändert. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist dabei noch weiter in den Fokus gerückt – dem Aufsichtsrat kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu.
Ein zentraler Punkt ist die Aufgabe des Aufsichtsorgans, die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen. Dies beginnt bereits bei seiner Auswahl. Während der Prüfungstätigkeit hat der Aufsichtsrat darüber hinaus darauf zu achten, welche Nichtprüfungsleistungen der Abschlussprüfer generell erbringt und ob diese zulässig sind oder nicht. Darüber hinaus ist es für beide Seiten wichtig, in regelmäßiger Kommunikation über den Prüfungsverlauf zu stehen sowie sich auch mit Blick auf die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk und im Prüfungsbericht auszutauschen.
Neu bzw. ausführlicher thematisiert das IDW-Positionspapier Fragen der Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats, die über die Pflicht zur Prüfung des (Konzern-)Jahresabschlusses hinausgehen. Insbesondere betrifft dies die Auseinandersetzung mit dem eingerichteten Corporate Governance System, die Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen durch den Aufsichtsrat und die (neuen) Aufgaben des Überwachungsorgans in Bezug auf die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen.
Die Grundsätze für eine gute Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer – im Sinne von Best Practices – sind im Positionspapier aus der Perspektive eines Abschlussprüfers dargestellt. Ihre Anwendung kann auch dessen Zusammenarbeit mit dem Vorstand positiv beeinflussen. Die formulierten Empfehlungen sollen für alle Beteiligten eine Anregung sein, die Zusammenarbeit weiter zu verbessern und gleichzeitig zeigen, wie eine Partei die jeweils andere bei der Aufgabenwahrnehmung – zum Wohl des zu prüfenden bzw. zu überwachenden Unternehmens – unterstützen kann.
In der Neuauflage des IDW-Positionspapiers wurden neben den Entwicklungen zur Regulierung der Abschlussprüfung auf EU-Ebene auch die relevanten Entwicklungen des neuen DCGK 2020 und des ARUG II berücksichtigt. Das aktuelle Positionspapier kann auf der Homepage des IDW abgerufen werden.