News

Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F.

Beginnend für Prüfungs­zeiträume ab dem kalender­jahr­gleichen Geschäfts­jahr 2019 – d.h. für die jetzt laufende Prüfungssaison 2020 – muss der Abschlussprüfer bei der Prüfung des Lageberichts erstmals den IDW Prüfungsstandard 350 n.F. anwenden. Damit ist die Prüfung risiko- und prozess­orientierter geworden. Zudem ist eine Differenzierung hinzugekommen zwischen lageberichtsfremden bzw. lage­berichts­typischen Angaben (ohne inhaltliche Prüfungs­pflicht), nicht prüfbaren Angaben sowie Querverweisen.

Beginnend für Prüfungszeiträume ab dem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr 2019 – d.h. für die jetzt laufende Prüfungssaison 2020 – muss der Abschlussprüfer bei der Prüfung des Lageberichts erstmals den IDW Prüfungsstandard 350 n.F. anwenden. Zwar handelt es sich hierbei um eine Prüfungsnorm – dennoch hat sie auch Auswirkungen für die Bilanzierungspraxis:

Die Prüfung des Lageberichts ist durch IDW PS 350 n.F. risiko- und prozessorientierter geworden. Dies bedeutet, dass sich der Abschlussprüfer mit den Vorkehrungen, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen – d.h. den Systemen – zur Aufstellung des Lageberichts befassen muss. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind diese Systeme regelmäßig vergleichsweise einfach, da die Zuständigkeit für die Erstellung des Lageberichts häufig direkt bei der Geschäftsleitung liegt. Bei größeren Unternehmen handelt es sich dagegen oft um eine aufwändigere Organisation mit komplexen Berichtswesen, damit die erforderlichen Informationen für den Lagebericht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Der Abschlussprüfer muss den Prozess der Lageberichtserstellung aufnehmen und basierend darauf beurteilen, ob die Abläufe und Verantwortlichkeiten geeignet sind, das Zustandekommen einer ordnungsgemäßen Lageberichterstattung zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird hinsichtlich der Einbeziehung in die Abschlussprüfung sowie der Konsequenzen für den Bestätigungsvermerk unterschieden zwischen lageberichtsfremden bzw. lageberichtstypischen Angaben (ohne inhaltliche Prüfungspflicht), nicht prüfbaren Angaben sowie Querverweisen. Diese Differenzierung ist nicht zuletzt erforderlich geworden wegen der zahlreichen in den letzten Jahren für einige Unternehmen neu hinzugekommenen Lageberichtsangaben (nichtfinanzielle Berichterstattung, Entgeltbericht, Angaben zur Frauenquote).

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit

Auslaufende Reinvestitionsfristen zum Jahresende

Nach dem Ablauf der Vier- oder Sechsjahresfrist sind Rücklagen nach § 6b EStG gewinnerhöhend plus Zuschlag von 6% pro Jahr aufzulösen. Gerade vor einem Jahresende ist Ablauf der Reinvestitionsfristen zu beachten. Gerade zum Jahresende ist das Ablaufen von Reinvestitionsfristen der in der Vergangenheit gebildeten Rücklagen nach § 6b EStG zu beachten....
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2023 (noch) gerundet auf 2,75 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.12.2023 auf gerundet 2,75 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt allerdings von 2,80 % zum 01.11.2023 auf 2,86 % zum 01.12.2023. Somit setzt sich der Anstieg des Basiszinssatzes der letzten Monate fort, schlägt sich jedoch nicht im gerundeten Basiszinssatz nieder. Der für...
Audit

Das IDW unterstützt EU-Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen

Im Oktober 2023 erließ die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Erhöhung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Gruppen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hält es für nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll, die monetären Schwellenwerte in regelmäßigen Abständen an die Kaufkraft anzupassen. Der Vorschlag der Europäischen...
Tax Audit

Abgrenzung von geleisteter Anzahlung und passivem Rechnungs­abgrenzungs­posten

Der Bundesfinanzhof hat sich mit seinem Urteil vom 26.07.2023 zur Bildung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens geäußert. Leitsätze des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Urteil vom 26.07.2023 – IV R 22/20: Sachverhalt: Im BFH-Urteil vom 26.07.2023 (IV R 22/20) wurde folgender Fall verhandelt: Die Klägerin ist eine inländische Personengesellschaft, die Verträge innerhalb ihrer Unternehmensgruppe abschließt, um Maßnahmen...