Die Corona-Krise beeinflusst nicht nur die Rechnungslegung der Unternehmen, sondern auch die Abschlussprüfung in vielfältiger Art und Weise. Konsequenzen ergeben sich nicht nur für die Durchführung der Prüfung an sich bzw. die Berichterstattung durch den Abschlussprüfer, sondern es kann bspw. auch zu besonderen Fragestellungen rund um die Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan oder die Wahl des Prüfers auf einer Hauptversammlung kommen.
Neben den vor allem organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die mit der Corona-Krise einhergehen, ergeben sich auch Auswirkungen auf die Durchführung der Abschlussprüfung selbst sowie auf angrenzende Themengebiete. Gegebenenfalls sind Prüfungshandlungen anzupassen und neue Schwerpunkte zu setzen. Der Grad der Digitalisierung sowohl auf Seiten der Abschlussprüfer als auch der Mandanten spielt eine große Rolle wenn es darum geht, auch in der aktuellen Situation die notwendigen Arbeitsschritte zuverlässig und zeitgerecht ausführen zu können. Zu differenzieren ist darüber hinaus, ob die Verhältnisse bei dem zu prüfenden Unternehmen oder auf Seiten des Abschlussprüfers ursächlich sind für die aktuell besonderen Herausforderungen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat unter anderem in zwei Fachlichen Hinweisen vom 25.03.2020 und vom 08.04.2020 zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Abschlussprüfer Stellung genommen. Dabei werden insbesondere folgende Bereiche thematisiert: Inventurbeobachtung, elektronischer Dokumentenaustausch und elektronische Prüfungsnachweise, Going-Concern-Beurteilung, Herausforderungen bei der Konzernabschlussprüfung, Auswirkungen auf Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, Kommunikation mit dem Aufsichtsrat sowie die Problematik einer zeitlich verschobenen Hauptversammlung in Bezug auf die externe Rotation bei der Prüfung von PIE.
PDF-Download: Kleeberg_Kurzinformation_Corona_Auswirkungen_auf_die_Abschlusspruefung