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Weitreichende Überarbeitung von IAS 1 geplant

Noch bis zum 30.06.2020 läuft die Kommentierungsfrist zu ED/2019/7, mit dem das IASB umfangreiche Veränderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ vornehmen will. Im Zentrum der Modifikation stehen die Hauptabschlussbestandteile und hierbei die Darstellung der finanziellen Leistung eines Unternehmens.

Das IASB hatte in der Vergangenheit die Rückmeldung aus der Praxis erhalten, dass sich die Abschlussadressaten eine bessere Vergleichbarkeit der Daten einzelner Unternehmen untereinander gewünscht haben. Kritisiert wurde unter anderem die Uneinheitlichkeit bei Struktur und Inhalt von Ergebnisrechnungen. Gewünscht wurden stattdessen verbindliche Zwischensummen und eine einheitliche Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung.

Vor diesem Hintergrund hat das IASB im Dezember 2019 einen Standardentwurf (ED/2019/7 „General Presentation and Disclosures“) zur geplanten umfassenden Überarbeitung von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen, welche zur Diskussion gestellt werden, sind:

  • Einführung bestimmter Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung (operating, investing, financing) sowie von verbindlichen Zwischensummen,
  • Formulierung konkreter Leitlinien zur (Dis-)Aggregation von Posten im Abschluss,
  • Vorgaben zur Angabe und Erläuterung von Leistungskennzahlen (Management Performance Measures) im Anhang,
  • Verbesserungen bei der Darstellung in der Kapitalflussrechnung.

Zudem soll IAS 1 mit umfangreichen Beispielen ergänzt werden und neben einer branchenunabhängigen Gewinn- und Verlustrechnung auch eine branchenspezifische (Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen) Gliederung beinhalten.

Die Kommentierungsfrist zu ED/2019/7 endet am 30.06.2020. Anschließend bleibt die weitere zeitliche und inhaltliche Entwicklung abzuwarten.

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