News

Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 17

Der neue IFRS 17 „Versicherungsverträge“ sollte ursprünglich zum 01.01.2021 in Kraft treten. Im März 2020 hat das IASB beschlossen, bereits erkannten Änderungsbedarf umzusetzen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, zu verschieben.

IFRS 17 „Versicherungsverträge“ wurde bereits im Mai 2017 vom IASB verabschiedet. Er beinhaltet neue Bilanzierungsvorgaben für Unternehmen aus der Versicherungsbranche und soll die bisherige Vorschrift IFRS 4 ersetzen. In der Folgezeit waren – noch vor Inkrafttreten des neuen Standards – im Juni 2019 mit dem Exposure Draft ED/2019/4 Änderungen an den vorgesehenen Regelungen vorgeschlagen worden. Auch wenn die Kommentierungsphase hierzu schon im September 2019 beendet war, befindet sich das IASB aktuell noch in der Diskussionsphase.

Am 17.03.2020 hat das IASB allerdings beschlossen, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (inklusive der in ED/2019/4 vorgeschlagenen Modifikationen) weiter in die Zukunft verschoben werden soll: IFRS 17 ist nun erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, anzuwenden. Aktuell steht zudem das Endorsement dieses Standards durch die EU weiterhin aus. Wie bislang wird auch die Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen mit IFRS 17 verknüpft, sodass in diesen Fällen auch für IFRS 9 der 01.01.2023 das maßgebliche Übergangsdatum ist.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Legal

IDW Stellungnahme zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes

Das IDW hat in einem Schreiben vom 31. März 2023 Stellung zum Entwurf des Bayerischen Stiftungsgesetzes 2023 genommen. Zur Entlastung der Stiftungsbehörden soll nach Art. 14 Abs. 2 des neuen Entwurfs des Bayerischen Stiftungsgesetzes die Prüfung der Rechnungslegung einer Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens 3 Jahre ausgesetzt werden. Das IDW geht...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen in der Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 09.03.2023 betreffend das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für steuerlich zulässige Rückstellungen klargestellt, dass der entsprechende Ansatz grundsätzlich auch für die Steuerbilanz gilt. Ein hiervon abweichender steuerlicher Wertansatz ist nur dann zulässig – dann auch geboten -, wenn der steuerrechtliche Wertansatz...
Audit Advisory Sustainability

Prüfung der Nachhaltigkeits­berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer

Das IDW hat dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die aus seiner Sicht wichtigsten Aspekte bezüglich der kommenden Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht dargelegt. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für die Prüfung...
Tax Audit

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten bei Produktionsunternehmen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil III R 35/21 vom 20. Oktober 2022 (veröffentlicht am 6. April 2023) gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten bei einem Produktionsunternehmen entschieden. Leitsätze des BFH-Urteils zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Messekosten: Anlagevermögen sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Betrieb zu dienen. Zum...