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Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 17

Der neue IFRS 17 „Versicherungsverträge“ sollte ursprünglich zum 01.01.2021 in Kraft treten. Im März 2020 hat das IASB beschlossen, bereits erkannten Änderungsbedarf umzusetzen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, zu verschieben.

IFRS 17 „Versicherungsverträge“ wurde bereits im Mai 2017 vom IASB verabschiedet. Er beinhaltet neue Bilanzierungsvorgaben für Unternehmen aus der Versicherungsbranche und soll die bisherige Vorschrift IFRS 4 ersetzen. In der Folgezeit waren – noch vor Inkrafttreten des neuen Standards – im Juni 2019 mit dem Exposure Draft ED/2019/4 Änderungen an den vorgesehenen Regelungen vorgeschlagen worden. Auch wenn die Kommentierungsphase hierzu schon im September 2019 beendet war, befindet sich das IASB aktuell noch in der Diskussionsphase.

Am 17.03.2020 hat das IASB allerdings beschlossen, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (inklusive der in ED/2019/4 vorgeschlagenen Modifikationen) weiter in die Zukunft verschoben werden soll: IFRS 17 ist nun erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, anzuwenden. Aktuell steht zudem das Endorsement dieses Standards durch die EU weiterhin aus. Wie bislang wird auch die Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen mit IFRS 17 verknüpft, sodass in diesen Fällen auch für IFRS 9 der 01.01.2023 das maßgebliche Übergangsdatum ist.

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