News

IBOR-Reform: Vorschläge zu Phase 2 veröffentlicht

Im April 2020 hat das IASB den Exposure Draft ED/2020/1 veröffentlicht, mit dem Phase 2 der sogenannten IBOR-Reform umgesetzt werden soll. Thematisiert werden die unmittelbaren Folgen von Vertragsanpassungen sowie Folgefragen beim Hedge Accounting nach IAS 39 bzw. IFRS 9. Die Änderungen sollen ab dem Jahr 2021 anzuwenden sein, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Die negativen Erfahrungen mit Referenzzinssätzen in der Finanzkrise hatten zur Folge, dass im Rahmen der sogenannten IBOR-Reform die bestehenden Referenzzinssätze durch Einführung risikoloser Referenzzinssätze abgelöst wurden. Der Übergang auf die neuen Zinssätze hat zu Unsicherheiten bei der Anwendung der betroffenen IFRS-Regelungen geführt, wobei das IASB zwei Arten von Auswirkungen identifiziert hatte: Auswirkungen vor dem eigentlichen Ersatz des Referenzzinssatzes, die Gegenstand der Phase 1 des entsprechenden Projekts waren, sowie Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Austausch. 

Im April 2020 hat das IASB nun den Exposure Draft ED/2020/1 zur zweiten Phase des Projekts im Zusammenhang mit der IBOR-Reform veröffentlicht. Dieser befasst sich mit den unmittelbaren Folgen von Vertragsanpassungen sowie mit Folgefragen im Hinblick auf das Hedge Accounting nach IAS 39 bzw. IFRS 9. Vertragsanpassungen bei Finanzinstrumenten sind nach IFRS 9 abzubilden und im Rahmen der IBOR-Reform sollen auch Anpassungen der Ermittlungsmethodik von Referenzzinssätzen als Modifikationen im Sinne des IFRS 9 gelten, wobei Vereinfachungen bei der Abbildung vorgesehen werden. Sicherungsbeziehungen dürfen unter Umständen auch bei einer notwendigen Anpassung der Dokumentation fortgeführt werden, wenn die Anpassung aus der IBOR-Reform resultiert und sich auf die im Entwurf genannten Punkte beschränkt.

Als verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt der Neuregelungen sind seitens des IASB Berichtsperioden, die ab dem 01.01.2021 beginnen, vorgesehen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Unabhängig davon unterliegen die Regelungen auf europäischer Ebene jedoch noch der Prüfung im Rahmen des Endorsement-Verfahrens. Vorgesehen ist eine zwingende retrospektive Anwendung der Regelungen ohne Anpassung von Vorjahreszahlen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...
Tax Audit

Neuerungen bei den GoBD

Mit Wirkung zum 1. April 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Das neu vorliegende BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (IV D 2 – S 0316/21/10001 :002) aktualisiert das Schreiben vom 28. November 2019 und arbeitet vor allem...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...