Parallel zu den verlängerten und ausgeweiteten Corona-Überbrückungshilfen erfolgt nun auch eine Verlängerung und Erweiterung des KfW-Sonderprogramms. Um von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen weiterhin bestmöglich mit Liquidität zu versorgen, wird das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021 verlängert. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.
Die Corona-Pandemie prägt weiterhin das Tagesgeschehen der Unternehmen und stellt diese teilweise vor existenzbedrohende Schwierigkeiten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm sowie den KfW-Schnellkredit bis zum 30.06.2021 verlängert. Zudem können ab dem 09.11.2020 nun auch Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten einen KfW-Schnellkredit in Anspruch nehmen. Diese KfW-Kredite können, in Abhängigkeit von dem im Jahr 2019 erzielten Umsatz, über die Hausbanken beantragt werden. Hierbei übernimmt der Bund das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Die KfW-Schnellkredite stehen ab dem 09.11.2020 allen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbstständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv sind und die in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Das gesamte Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beläuft sich auf bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 und beträgt maximal EUR 800.000 für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, maximal EUR 500.000 für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie maximal EUR 300.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl bis zu zehn. Zudem ist ab dem 16.11.2020 auch eine vorzeitige anteilige Tilgung der KfW-Schnellkredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wodurch die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtert wird.
Aktuell beträgt der Zinssatz für den KfW-Schnellkredit 3,00 % mit einer Laufzeit von zehn Jahren und die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Insofern ist davon auszugehen, dass der Kredit schnell bewilligt werden kann, es sind auch keine Sicherheiten zu stellen. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung des KfW-Schnellkredits ist jedoch, dass sich das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hat.