News

Neufas­sung des IDW PS 201

Verabschiedung des IDW PS 201 n.F. "Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung" durch den HFA des IDW

Der HFA des IDW hat den IDW PS 201 n.F. „Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung“ verabschiedet. Der IDW PS 201 n.F. flankiert die in ISA [DE] 200 übergeordneten Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing dargelegten Grundsätze.

In IDW PS 201 n.F. werden die zu beachtenden Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze beschrieben, die ein Wirtschaftsprüfer entsprechend seiner Berufsauffassung bei einer Abschlussprüfung zu beachten hat. Dabei wird unter anderem auf die Verbindlichkeit der verschiedenen IDW Verlautbarungen eingegangen. Die in IDW PS 201 n.F. enthaltenen Aussagen verdeutlichen zugleich gegenüber der Öffentlichkeit Inhalt und Grenzen von Abschlussprüfungen, die nach den vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt werden.

Insgesamt wurden in IDW PS 201 n.F. die in der bisherigen Fassung des IDW PS 201 enthaltenen Grundsätze weitestgehend beibehalten. Wesentliche Änderungen ergeben sich in IDW PS 201 n.F. aufgrund der Konkretisierung der Bedeutung von höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Interpretation der deutschen Rechnungslegungsgrundsätze. Weiter wird das Erfordernis betont, dass die Tolerierung einer Abweichung von bestimmten rechnungslegungsbezogenen Verlautbarungen des IDW in den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers oder im Prüfungsbericht dokumentiert werden soll, wenn die Abweichung auf höchstrichterlicher, über den Einzelfall hinausgehender Rechtsprechung, basiert.

Anzuwenden ist der neu gefasste Prüfungsstandard IDW PS 201 spätestens bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden.

Die Neufassung des IDW PS 201 n.F. ist in IDW Life 6/2021 veröffentlicht worden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit Advisory

Rückstellungen in der Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 09.03.2023 betreffend das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für steuerlich zulässige Rückstellungen klargestellt, dass der entsprechende Ansatz grundsätzlich auch für die Steuerbilanz gilt. Ein hiervon abweichender steuerlicher Wertansatz ist nur dann zulässig – dann auch geboten -, wenn der steuerrechtliche Wertansatz...
Audit Advisory Sustainability

Prüfung der Nachhaltigkeits­berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer

Das IDW hat dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die aus seiner Sicht wichtigsten Aspekte bezüglich der kommenden Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht dargelegt. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für die Prüfung...
Tax Audit

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten bei Produktionsunternehmen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil III R 35/21 vom 20. Oktober 2022 (veröffentlicht am 6. April 2023) gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten bei einem Produktionsunternehmen entschieden. Leitsätze des BFH-Urteils zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Messekosten: Anlagevermögen sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Betrieb zu dienen. Zum...
Tax Audit

Bilanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die neue Richtlinie zur Förderung für effiziente Gebäude ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Im Folgenden soll die Bilanzierung dieser Fördermittel dargestellt werden. Die Richtlinie zur Förderung von effizienten Gebäuden ist zum 01.01.2023 neu gefasst in Kraft getreten Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen,...