News

Neufas­sung des IDW PS 201

Verabschiedung des IDW PS 201 n.F. "Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung" durch den HFA des IDW

Der HFA des IDW hat den IDW PS 201 n.F. „Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung“ verabschiedet. Der IDW PS 201 n.F. flankiert die in ISA [DE] 200 übergeordneten Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing dargelegten Grundsätze.

In IDW PS 201 n.F. werden die zu beachtenden Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze beschrieben, die ein Wirtschaftsprüfer entsprechend seiner Berufsauffassung bei einer Abschlussprüfung zu beachten hat. Dabei wird unter anderem auf die Verbindlichkeit der verschiedenen IDW Verlautbarungen eingegangen. Die in IDW PS 201 n.F. enthaltenen Aussagen verdeutlichen zugleich gegenüber der Öffentlichkeit Inhalt und Grenzen von Abschlussprüfungen, die nach den vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt werden.

Insgesamt wurden in IDW PS 201 n.F. die in der bisherigen Fassung des IDW PS 201 enthaltenen Grundsätze weitestgehend beibehalten. Wesentliche Änderungen ergeben sich in IDW PS 201 n.F. aufgrund der Konkretisierung der Bedeutung von höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Interpretation der deutschen Rechnungslegungsgrundsätze. Weiter wird das Erfordernis betont, dass die Tolerierung einer Abweichung von bestimmten rechnungslegungsbezogenen Verlautbarungen des IDW in den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers oder im Prüfungsbericht dokumentiert werden soll, wenn die Abweichung auf höchstrichterlicher, über den Einzelfall hinausgehender Rechtsprechung, basiert.

Anzuwenden ist der neu gefasste Prüfungsstandard IDW PS 201 spätestens bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden.

Die Neufassung des IDW PS 201 n.F. ist in IDW Life 6/2021 veröffentlicht worden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Valuation

Aktualisierung des IDW S 6 Standards

Am 22.06.2023 verabschiedete der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) den neuen Standard zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6). Der IDW Hauptfachausschuss billigte die neue Fassung am 13.10.2023, womit die bisherige Fassung des IDW S 6 vom 16.5.2018 ersetzt wird. Ein IDW S 6 Gutachten soll aufzeigen, ob ein Unternehmen in...
Audit Advisory

Prüfungsschwerpunkte für kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse 2023

Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2023 schwerpunktmäßig prüfen, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht darstellen. Im Hinblick auf die Komplexität der Geschäftstätigkeit eines Konzerns wird die BaFin schwerpunktmäßig die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme von Unternehmen im Lagebericht prüfen. Da sich das zweistufige Verfahren...
Tax Audit

Auslaufende Reinvestitionsfristen zum Jahresende

Nach dem Ablauf der Vier- oder Sechsjahresfrist sind Rücklagen nach § 6b EStG gewinnerhöhend plus Zuschlag von 6% pro Jahr aufzulösen. Gerade vor einem Jahresende ist Ablauf der Reinvestitionsfristen zu beachten. Gerade zum Jahresende ist das Ablaufen von Reinvestitionsfristen der in der Vergangenheit gebildeten Rücklagen nach § 6b EStG zu beachten....
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2023 (noch) gerundet auf 2,75 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.12.2023 auf gerundet 2,75 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt allerdings von 2,80 % zum 01.11.2023 auf 2,86 % zum 01.12.2023. Somit setzt sich der Anstieg des Basiszinssatzes der letzten Monate fort, schlägt sich jedoch nicht im gerundeten Basiszinssatz nieder. Der für...