News

Bilanzie­rung von Kosten für die Imple­mentie­rung ange­schaffter Soft­ware

Im Rahmen eines Urteils des FG München vom 04.02.2021 (10 K 1620/20 v. 4.2.2021, EFG 2021, 931), wurde über den Abzug von Aufwendungen für die Einführung und Implementierung von Software als Erhaltungsaufwand oder über die Absetzung für Abnutzung (AfA) entschieden.

Grundsatz:

Kosten für die Implementierung angeschaffter Software gehören in der Regel als Betriebsbereitschaftskosten zu den Anschaffungskosten (aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten).

Ausnahme:

Wurde lediglich das Nutzungsrecht an einer Software erworben und ist der Lizenzvertrag ein nicht bilanzierungsfähiges schwebendes Geschäft, dürfen dessen Anschaffungskosten nach den Grundsätzen für schwebende Geschäfte nicht aktiviert werden. Dies gilt auch für die Implementierungskosten.

  • Eine Aktivierung der Implementierungsleistungen als selbstständiges – von dem Nutzungsrecht an der Software verschiedenes – Wirtschaftsgut scheidet in der Regel aus.

Anmerkung:

Für Software, die in Wirtschaftsjahren angeschafft wird, welche nach dem 31.12.2020 enden, hat die Fragestellung nur noch geringe Bedeutung. Mit BMF Schreiben vom 26.02.2021, BStBL 2021 I, 298 wurde die Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter auf ein Jahr heruntergesetzt, weshalb die Anschaffungskosten sofort abgesetzt werden können.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Legal

IDW Stellungnahme zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes

Das IDW hat in einem Schreiben vom 31. März 2023 Stellung zum Entwurf des Bayerischen Stiftungsgesetzes 2023 genommen. Zur Entlastung der Stiftungsbehörden soll nach Art. 14 Abs. 2 des neuen Entwurfs des Bayerischen Stiftungsgesetzes die Prüfung der Rechnungslegung einer Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens 3 Jahre ausgesetzt werden. Das IDW geht...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen in der Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 09.03.2023 betreffend das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für steuerlich zulässige Rückstellungen klargestellt, dass der entsprechende Ansatz grundsätzlich auch für die Steuerbilanz gilt. Ein hiervon abweichender steuerlicher Wertansatz ist nur dann zulässig – dann auch geboten -, wenn der steuerrechtliche Wertansatz...
Tax

Erweiterte Kürzung bei unterjähriger Veräußerung des letzten Grundstücks

Entsprechend der Rechtsprechung des BFH und der Verwaltungsauffassung entfällt bei einer eigenen Grundbesitz verwaltenden gewerblichen Gesellschaft die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff GewStG für den gesamten Erhebungszeitraum, wenn die Gesellschaft ihre letzte Immobilie unterjährig veräußert. Das FG Münster (27.10.2022, 10 K 3572/18 G)...
Audit Advisory Sustainability

Prüfung der Nachhaltigkeits­berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer

Das IDW hat dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die aus seiner Sicht wichtigsten Aspekte bezüglich der kommenden Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht dargelegt. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für die Prüfung...