News

Übernahme von Pensions­ansprüchen gegen den bisherigen Arbeitgeber

Das FG Nürnberg hat über die Bildung von Rückstellungen für vom bisherigen Arbeitnehmer übernommene Pensionsansprüche für einen neu angestellten Arbeitnehmer entschieden (Urt. 1 K 528/20 v. 10.08.2021, EFG 2022, 390 (Rev. unter Az. XI R 24/21 anhängig)).

Sachverhalt

Die Klägerin wurde zum 19.12.2014 als vermögensverwaltende GmbH gegründet. R ist seitdem Alleingesellschafter. Nachdem R von der A-GmbH zur Klägerin als neuem Arbeitgeber gewechselt ist, übernahm die Klägerin zum 31.12.2014 auch die Versorgungszusage der A-GmbH gegenüber dem R. Als Gegenleistung wurden Vermögenswerte aus Lebensversicherungen, sowie Forderungen gegen R in Höhe von EUR 512.052,00 von der A-GmbH übernommen. Dadurch entstand bei der Klägerin ein sogenannter Erwerbsfolgegewinn In Höhe von EUR 77.881,00. Hierfür bildete die Klägerin eine Rücklage nach § 5 Abs. 7 EStG und löste diese im Streitjahr und in den Folgejahren anteilig auf.

Im Anschluss an eine Außenprüfung versagte das FA die Anerkennung der Rücklagenbildung.

Über die daraus folgende Klage entschied das FG Nürnberg wie folgt:

Wenn die Pensionsansprüche eines neu angestellten Arbeitnehmers gegen den bisherigen Arbeitgeber übernommen werden und der neue Arbeitgeber als Ausgleich dafür Vermögenswerte vom bisherigen Arbeitgeber erhält, muss die Pensionsrückstellung nach § 5 Abs. 7 S. 1 und 4 EStG so bewertet werden, wie es bisher beim früheren Arbeitgeber nach § 6a EStG erfolgt ist.

Sind die als Gegenleistung erhaltenen Vermögenswerte höher als die zulässige Rückstellung nach § 6a EStG, entsteht infolge der Unterbewertung nach § 6a EStG ein „Erwerbsgewinn“. Für diesen darf nach weiter Auslegung des § 5 Abs. 7 S.5 EStG eine gewinnmindernde, über 15 Jahre ratierlich aufzulösende Rücklage, gebildet werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser“ veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax

Anpassung der Regelung für Grenzgänger Deutschland-Österreich

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Bestimmungen für die Besteuerung von Grenzgängern zwischen Deutschland und Österreich. Die Anpassungen tragen dem in vielen Branchen zu beobachtenden Trend zum Homeoffice Rechnung und vereinfachen die Bestimmung der Grenznähe. Verfahrensgang Zum Ende des Jahres 2023 hat Deutschland die Ratifikationsurkunden zu dem Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)...
Audit

Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Der § 308a HGB erweitert die im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungen gemäß § 256a HGB hinsichtlich der Währungsumrechnung von einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung ausgewiesen sind. Dabei werden zusätzliche Vorschriften zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen eingeführt. Die Umrechnung hat dabei anhand der „modifizierten Stichtagskursmethode“ zu erfolgen. Der DRS 25...