News

Verlängerung der Reinvestitions­fristen für 6b-Rücklagen

Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Fristen zur Reinvestition nach § 6b EStG verlängert.

Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter können auf bestimmte Reinvestitionen übertragen werden.

Steuerlicher Effekt: Liquiditäts- und Zinseffekt

Gewinne unterliegen im Zeitpunkt der Veräußerung nicht der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch Minderung der AfA-Bemessungsgrundlage bzw. Reduktion des Buchwerts bei späterer Veräußerung oder Liquidation.

Übertragungsmöglichkeiten:

AufVon
Grund und BodenGrund und Boden
AufwuchsAufwuchs
Grund und Boden
GebäudeGebäude
Aufwuchs
Grund und Boden
BinnenschiffeBinnenschiffe

Statt Abzug von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten kann auch eine Rücklage gebildet werden, d.h., die Reinvestition kann auch in die Zukunft verschoben werden. Demnach kann eine Bildung einer gewinnmindernden Rücklage im Wirtschaftsjahr der Veräußerung erfolgen:

  • Abzug von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, die in den folgenden vier Jahren angeschafft oder hergestellt werden;
  • Die 4-Jahresfrist verlängert sich auf sechs Jahre, bei neu hergestellten Gebäuden, wenn mit der Herstellung vor dem Schluss des vierten Jahres begonnen wurde.

Diese Fristen wurden nun durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verlängert:

Eine begünstigte Reinvestition kann bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden, wenn die Rücklage im Übrigen zum

31.12.2020               Verlängerung um drei Jahre
31.12.2021               Verlängerung um zwei Jahre
31.12.2022                 Verlängerung um ein Jahr

aufzulösen gewesen wäre.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax

Interner Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JstG 2024)

Auf rund 240 Seiten widmet sich der bisher nur inoffiziell kursierende Entwurf u. a. Anpassungen an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung, Rechtsprechung des BVerfG und des BFH, Folgeänderungen und Fehlerkorrekturen. Der als Artikelgesetz ausgestaltete Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 betrifft dabei schwerpunktmäßig die Umsatz- und die Lohnsteuer. Seit einigen Tagen kursiert ein inoffizieller Referentenentwurf...
Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Tax

BFH: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

Der BFH hat mit Urteil vom 13. 12. 2023 (VI R 30/21), veröffentlicht am 04. 04. 2024, entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung Aufwand für die Nutzung der Unterkunft darstellt. Im Ergebnis unterfällt sie damit der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG, sodass dieser Aufwand nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden darf,...