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ESG – Environmental-Social-Governance

Ausgewählte rechtliche Folgewirkungen

So populär Begrifflichkeiten wie „Nachhaltigkeit“ und „ESG“ derzeit sind, so wenig greifbar und inhaltlich konkret sind sie häufig mit Blick auf damit verbundene rechtliche Konsequenzen. Anhand der in Kürze in Kraft tretenden Gesetze „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ und „Hinweisgeberschutzgesetz“ zeigen wir rechtliche Folgewirkungen dieser Begrifflichkeiten auf und beleuchten die Auswirkungen auf M&A-Transaktionen.

„Nachhaltigkeit“: ein Begriff, der sich wie ein roter Faden durch den alltäglichen Sprachgebrauch zieht und zwischenzeitlich auch im rechtlichen Bereich angekommen ist. Aus dem ursprünglich im März 2018 von der Europäischen Union veröffentlichten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums bzw. „Sustainable Finance“ und zur Umsetzung des im Jahr 2019 von der Europäischen Kommission beschlossenen „Green Deals“ sind zwischenzeitlich verschiedene Verordnungen und Gesetze bzw. Gesetzgebungsinitiativen entstanden. Dieser Rechtsrahmen (Environmental-Social-Governance) stellt dabei nicht nur Leitplanken für gesetzeskonformes Handeln (Compliance) auf, sondern könnte auch zu einer epochalen Transformation der Wirtschaft führen.

Doch was verbirgt sich konkret hinter den ESG-Kriterien?

  • Als Umweltziele gelten nach Maßgabe der Taxonomie-Verordnung: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die Taxonomie-Verordnung ist am 12.07.2020 in Kraft getreten und findet hinsichtlich der Umweltziele in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel seit dem 01.01.2022 sowie hinsichtlich der übrigen Umweltziele ab dem 01.01.2023 Anwendung.

  • Unter Sozialverantwortung werden unter anderem die Kriterien Chancengleichheit, Achtung der Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Arbeitsrechte, Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit, Corporate-Social-Responsibility (CSR), Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards, auch bei Zulieferern, und hohe Standards bei Gesundheit und Sicherheit verstanden.
  • Unter die Kriterien der Governance fallen unter anderem ethisch vertretbare Unternehmensethik, Verhinderung von Korruption und Bestechung, Risikomanagement und Corporate Governance.

Das auf den ersten Blick weite und unüberschaubare Spektrum an ESG-Kriterien wirkt sich derzeit insbesondere aus auf die in Kürze (Stand: November 2022) in Kraft tretenden Gesetze

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