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News

Zukunftsfinanzierungs­gesetz

In einem bedeutsamen Schritt zur Stärkung des deutschen Finanzstandorts und zur Förderung von wirtschaftlichem Wachstum hat das Bundeskabinett das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Das umfangreiche Maßnahmenpaket zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu verbessern.

Am 16.08.2023 wurde der gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Regierungsentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung des deutschen Finanzstandortes und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Gesetz soll den Kapitalmarktzugang und Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt für Start-ups und Wachstumsunternehmen durch folgende Maßnahmen erleichtern beziehungsweise verbessern:

  • Verzicht auf Mitantragsteller bei Börsengängen;
  • Senkung der Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge von EUR 1,25 Mio. auf EUR 1 Mio.;
  • Einführung der Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht bis zu 10:1;
  • Schaffung der Börsenmantelaktiengesellschaft (BMAG), für einen einfacheren Kapitalmarktzugang.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz versucht außerdem, bessere Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU zu schaffen, um im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können. Hierbei soll der Steuerfreibetrag der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von bislang EUR 1.440,00 pro Jahr auf EUR 5.000,00 erhöht werden und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau gehoben werden. Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bleibt erhalten, dabei wird die Obergrenze von EUR 1.440,00 auf EUR 2.000,00 erhöht.

Darüber hinaus sieht das Zukunftsfinanzierungsgesetz Vereinfachungen und Modernisierung im Finanzmarktrecht vor, diese beinhalten unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Einfachere Kapitalerhöhungen einer AG und Erhöhung der Quote beim vereinfachten
    Bezugsrecht von 10 % auf 20 %;
  • Schaffung einer Bereichsausnahme von der gerichtlichen Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge, die zwischen Finanzdienstleistern abgeschlossen werden; hierdurch soll die Anschlussfähigkeit an internationale Standards und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland gestärkt werden;
  • Möglichkeit der Anlage elektronischer Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister oder Kryptowertpapierregister;
  • Verbesserungen bei der Haftung für Crowdfunding; für Investmentfonds werden hierbei Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien aufsichtsrechtlich erleichtert;
  • Modernisierung der Finanzmarktaufsicht, beispielsweise durch den Abbau von Digitalisierungshemmnissen.

Des Weiteren werden durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz steuerpolitische Anpassungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen umgesetzt. Dies betrifft die Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltung von Wagniskapitalfonds, um die Wettbewerbsbedingungen in Europa anzugleichen sowie die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Konsortialführern bei offenen Konsortialdarlehen.

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