Das IDW hat den Prüfungshinweis zu den GoBD nach der Aktualisierung des BMF-Schreibens vom 11.03.2024 überarbeitet.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.03.2024 eine Aktualisierung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form veröffentlicht. Die GoBD wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen in ihrer bisherigen Fassung überarbeitet. Insbesondere das DAC7-Umsetzungsgesetz über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts hat hier einen Einfluss gehabt. Einige der gesetzlichen Änderungen aus dem DAC7-Umsetzungsgesetz wurden bereits vor der Aktualisierung der GoBD zeitnah in den IDW-Prüfungshinweis im Jahr 2023 aufgenommen.
Die noch ausstehenden Änderungen der GoBD betreffen neben redaktionellen Anpassungen insbesondere den Hinweis auf die verpflichtende (schrittweise) Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich auf nationaler Ebene ab dem 01.01.2025. Diese kann zu Anpassungen der innerbetrieblichen Prozesse führen. Bei der Prüfung sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Im Rahmen des DAC-7-Umsetzungsgesetzes wurde § 8 Abs. 2 AO erweitert, sodass die Beweiskraft der Buchführung anzuzweifeln ist, sofern die elektronischen Daten nicht gemäß den Vorgaben der einheitlichen digitalen Schnittstelle im Sinne des § 147b AO zur Verfügung gestellt werden (vgl. GoBD, Rn. 11 Satz 2).