Nachdem die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer nationalen Steuer auf Kunststoffverpackungen mit Bearbeitungsstand vom 30.09.2026 vorgelegt hat, gibt es in der CDU/CSU-Fraktion Bedenken gegen die Einführung. Der geplante Kabinettsbeschluss in dieser Woche wurde deshalb vertagt.
Über die Ausgestaltung der Plastiksteuer besteht zwischen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion weiterhin Diskussionsbedarf. Nur zehn Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs liegt das Vorhaben vorerst auf Eis. Das Kunststoffverpackungssteuergesetz wurde nicht wie geplant in dieser Woche im Kabinett beschlossen, sondern zunächst vertagt. Grund ist eine Blockade der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Mindestens 24 Abgeordnete wollen der Steuer in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht zustimmen. Rückendeckung bekommen die Abgeordneten von ihrem Fraktionsvorsitzenden, der die Steuer in ihrer aktuellen Ausgestaltung für nicht zustimmungsfähig hält.
Kritik aus der Fraktion
Kritisiert wird vor allem das unzureichende Kosten-Nutzen-Verhältnis der Steuer. Der laufende Erfüllungsaufwand der Wirtschaft wird auf rund 44 Millionen Euro jährlich geschätzt. Die Kosten des Bundes belaufen sich ab 2028 auf mehr als 100 Millionen Euro jährlich. Sowohl Wirtschaftsverbände als auch die Zollgewerkschaft gehen von noch höheren Kosten aus.
Außerdem kritisiert die CDU/CSU-Fraktion den zusätzlichen Personalbedarf beim Zoll. Der Entwurf sieht 788 neue Stellen beim Zoll vor. Die Zollgewerkschaft geht von rund 2.000 zusätzlichen Beamten aus.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion besteht zudem ein Konflikt mit dem aktuellen Verpackungssystem, das die Lizenzentgelte bereits an ökologische Kriterien koppelt. Außerdem besteht die Sorge, dass Kommunen, die bereits eine regionale Verpackungsteuer eingeführt haben, diese streichen und dafür Ersatz beim Bund verlangen könnten. Dies betrifft insbesondere Tübingen und Potsdam.
Ausblick
Trotz der aktuellen Blockade ist der Gesetzentwurf keinesfalls vom Tisch. Bereits die Diskussionen zur Zuckersteuer haben gezeigt, dass ein vertagter Entwurf nicht zwingend das Aus bedeutet. Auch wenn im aktuellen Fall die Blockade nicht vom Kanzleramt, sondern aus der Fraktion kommt, kann das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden. Inwieweit sich seine Ausgestaltung ändert, lässt sich derzeit noch nicht absehen.