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FAUB veröffentlicht neue Kapitalkostenempfehlung für die Marktrisikoprämie

Neue reduzierte Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie beträgt 4,50 % bis 6,00 % vor persönlichen Steuern (4,00 % bis 5,25 % nach persönlichen Steuern)

In seiner Sitzung am 12.10.2026 hat der FAUB beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 4,50 % bis 6,00 % (Mittelwert: 5,25 %) und nach persönlichen Steuern auf 4,00 % bis 5,25 % anzupassen und damit die Bandbreite zum zweiten Mal in Folge abzusenken. Die bisherige Bandbreite aus dem Jahr 2025 betrug 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern (4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern).

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie angepasst. In der Sitzung am 12.10.2026 hat der FAUB beschlossen, seine Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 4,50 % bis 6,00 % (Mittelwert: 5,25 %) anzupassen. Die Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern liegt in einer Bandbreite von 4,00 % bis 5,25 % (Mittelwert: 4,625 %). Die bisherige Bandbreite vom 22.09.2025 betrug 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern (4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern). Es kommt somit bereits nach rund einem Jahr zu einer erneuten Anpassung und Absenkung der Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie. Vor der Anpassung im September 2025 hatte der FAUB die Marktrisikoprämie zuletzt im Jahr 2025 angepasst. Mit seiner aktuellen Empfehlung zur Reduktion der Bandbreiten der Marktrisikoprämie reagiert der FAUB auf das in den letzten zwölf Monaten weiterhin angestiegene Niveau des Basiszinssatzes nach IDW S 1.

Die Marktrisikoprämie ist ein Bestandteil des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Bewertung von Unternehmen. Eine Anlage in Anteile eines Unternehmens ist regelmäßig mit einem höheren Risiko behaftet als eine Anlage in festverzinsliche Wertpapiere. Im Gegensatz zu der Anlage in „quasi“ risikofreie Staatsanleihen, deren langfristig erwartete Rendite sich im Basiszinssatz widerspiegelt, ist bei der Anlage in ein Unternehmen sowohl die Höhe als auch die zeitliche Verteilung der geplanten Erträge unsicher. Die Unsicherheiten bezogen auf Chancen und Risiken eines unternehmerischen Engagements sowie auf den zukünftigen Verlauf der Zahlungsströme lassen sich Marktteilnehmer durch Risikozuschläge auf den Zinssatz einer risikolosen Anlage abgelten. Dabei ist nicht auf die subjektive Risikoneigung einzelner Unternehmenseigner, sondern auf das allgemeine Verhalten des Marktes zurückzugreifen.

Die allgemein beobachtbare Marktrisikoprämie kann als Differenz zwischen der erwarteten Marktrendite rm und einem risikolosen Zinssatz rf ermittelt werden. Annahmegemäß ist die am Markt beobachtbare Marktrisikoprämie für alle risikobehafteten Kapitalanlagen und folglich für alle Unternehmen gleich hoch. Sie ist am Kapitalmarkt nicht direkt beobachtbar, sondern wird üblicherweise vergangenheitsorientiert aus empirischen Studien abgeleitet; für ihre Bestimmung sind insbesondere der zugrunde gelegte Aktienindex, der Beobachtungszeitraum, die Art der Mittelwertbildung sowie der risikolose Zinssatz relevant.

Der FAUB des IDW beobachtet kontinuierlich die Entwicklung auf den Kapitalmärkten, um zu ermitteln, ob eine Anpassung seiner Kapitalkostenempfehlungen erforderlich ist. Eine Anpassung ist notwendig, wenn die bisherigen Empfehlungen insgesamt zu Kapitalkosten führen, die nicht mehr zu den empirischen Beobachtungen am Kapitalmarkt passen. Dies ist im Besonderen auf den Anstieg des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes in den letzten Monaten zurückzuführen.

Zuletzt hatte der FAUB am 16.09.2025 seine Bandbreitenempfehlung aktualisiert. Damals senkte der FAUB die Marktrisikoprämie aufgrund des seit 2022 deutlich gestiegenen Basiszinssatzes auf eine Bandbreite von 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern (Mittelwert: 6,00 %) und 4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern (Mittelwert: 5,125 %) ab. Zuvor hatte seit dem 25.10.2019 eine Bandbreite von 6,00 % bis 8,00 % vor persönlichen Steuern beziehungsweise 5,00 % bis 6,50 % nach persönlichen Steuern gegolten.

Seit dem Jahr 2022 war ein deutlicher Anstieg des barwertäquivalenten Basiszinssatzes zu beobachten. Auch im Jahr 2026 ist das Zinsniveau weiter gestiegen: Der Basiszinssatz nach IDW S 1 beträgt im Oktober 2026 3,75 % und liegt damit über dem Niveau von 3,25 %, das der FAUB bei seiner Anpassung im September 2025 noch zugrunde gelegt hatte.

Vor diesem Hintergrund würde eine unveränderte Anwendung der bisherigen Empfehlung des FAUB vom 22.09.2025 für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 5,25 % bis 6,75 % im aktuellen Zinsumfeld bedeuten, dass im Bewertungskalkül rechnerisch von einer Gesamtrendite oberhalb der empirisch beobachtbaren Bandbreite von rund 6 % bis 10 % in einem normalen Inflationsumfeld ausgegangen wird. Denn bei einem Beta-Faktor von 1,0 würden die „Standardkapitalkosten“ vor persönlichen Steuern bis zu 10,50 % (6,75 % (oberes Ende der Bandbreitenempfehlung) + 3,75 % (aktueller Basiszinssatz)) betragen. Diese Diskrepanz zwischen dem rechnerischen Ergebnis der bisherigen Kapitalkostenempfehlung und den am Kapitalmarkt beobachtbaren Renditeerwartungen war der zentrale Anlass für die erneute Anpassung.

Zur Bestimmung der Marktrisikoprämie verfolgt der FAUB weiterhin einen pluralistischen Ansatz, welcher historisch gemessene nominale und reale Aktienrenditen, historisch gemessene Marktrisikoprämien sowie Ex-ante-Analysen impliziter Aktienrenditen gesamtheitlich betrachtet. Auf dieser Grundlage hat der FAUB in seiner jüngsten Sitzung am 12.10.2026 beschlossen, die Empfehlung für die Marktrisikoprämie auf 4,50 % bis 6,00 % vor persönlichen Steuern anzupassen. Bei einem Mittelwertansatz von 5,25 % für die Marktrisikoprämie ergibt sich damit bei einem Basiszinssatz von aktuell 3,75 % ein „Standardkapitalkostensatz“ (mit einem Beta-Faktor von 1,0 für die Eigenkapitalkosten) von 9,00 %. Bei Ansatz der Marktrisikoprämie am oberen Ende der Bandbreitenempfehlung würden die Eigenkapitalkosten 9,75 % und damit weniger als 10,00 % betragen.

Auf Basis dieser aktualisierten Spanne wurde unter Berücksichtigung des Abgeltungssteuersystems eine Überleitung zur Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern vorgenommen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Marktrisikoprämie vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung von Zinsniveau, Inflation und Kapitalmarkterwartungen in den nächsten Jahren verändern wird. Die aktuelle Bandbreitenempfehlung des FAUB zur Marktrisikoprämie wird so lange gelten, bis der FAUB mit einer neuen Empfehlung auf eine grundlegend geänderte Situation an den Kapitalmärkten reagiert.

Der aktuelle Mittelwert der erhöhten Bandbreitenempfehlung zur Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern wurde gegenüber der Empfehlung aus dem September 2025 um 0,75 %-Punkte von 6,00 % auf 5,25 % reduziert. Damit kompensiert der FAUB den seit dem Jahr 2022 erfolgten und im Jahr 2026 fortgesetzten Anstieg des Basiszinssatzes.

Die Entscheidung des FAUB und die damit verbundene Absenkung der Bandbreitenempfehlung zur Marktrisikoprämie mindern somit den durch den gestiegenen Basiszinssatz erhöhten Abwertungsdruck von Beteiligungen und Firmenwerten auf Grund eines in den letzten Jahren deutlich gestiegenen bewertungsrelevanten Zinsniveaus. Denn ein geringeres bewertungsrelevantes Zinsniveau führt ceteris paribus zu steigenden Unternehmenswerten.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Entscheidung des FAUB für die Bewertungspraxis zu begrüßen, da im Ergebnis damit das bewertungsrelevante Zinsniveau wieder auf ein angemessenes Niveau angepasst wird. Zugleich sollten Bewertende bestehende Kapitalkostenrechnungen, Sensitivitätsanalysen und Werthaltigkeitstests zeitnah darauf überprüfen, ob sie weiterhin auf die bis September 2025 geltende Bandbreite abstellen oder bereits die neue Empfehlung berücksichtigen. Zudem muss die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes weiterhin im Blick behalten werden. Denn eine deutliche Veränderung des aktuellen Basiszinssatzes dürfte erneut eine Anpassung der Bandbreitenempfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie zur Folge haben.

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