Der Bundesrat hat der Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Ab 1. Januar 2027 steigt der Monatswert für freie Unterkunft von 285,00 EUR auf 289,00 EUR, für Verpflegung von 345,00 EUR auf 355,00 EUR. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Sachbezugswerte 2027: Bundesrat stimmt Anhebung zu
Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 der Siebzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung werden damit zum 1. Januar 2027 an die Verbraucherpreisentwicklung bis zum 30. Juni 2026 angepasst.
Unterkunft
Der Monatswert für die Überlassung einer Unterkunft steigt bundeseinheitlich von 285,00 EUR auf 289,00 EUR. Je Quadratmeter erhöht sich der Wert von 5,01 EUR auf 5,08 EUR, bei einfacher Ausstattung von 4,10 EUR auf 4,15 EUR.
Verpflegung
Der Monatswert für freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 345 EUR auf 355 EUR. Für die einzelnen Mahlzeiten gelten folgende Werte:
- Frühstück: 73,00 EUR pro Monat bzw. 2,43 EUR pro Tag (2026: 71,00 EUR/2,37 EUR)
- Mittagessen: 141,00 EUR pro Monat bzw. 4,70 EUR pro Tag (2026: 137,00 EUR/4,57 EUR)
- Abendessen: 141,00 EUR pro Monat bzw. 4,70 EUR pro Tag (2026: 137,00 EUR/4,57 EUR)
Bei Vollverpflegung beträgt der Tageswert 11,83 EUR (2026: 11,50 EUR).
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Die Verordnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.