https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/24843/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/nina-matlok/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/jochen-marz/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/felix-krauss/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/elisabeth-schilling/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/

News

Neue Fristen für die Ersatz­beschaffung nach Bil­dung einer entspre­chenden Rücklage

Das BMF hat in seinem Schreiben vom 15.12.2021 die in R 6.6 Abs. 4 S. 4 bis 6, Abs. 5 S. 5 und 6 sowie Abs. 7 S. 3 und 4 EStR 2021 geregelten Fristen für die Rücklage für Ersatzbeschaffungen angepasst und verlängert.

Friständerungen:

Die in den oben genannten Paragraphen geregelten Reinvestitionsfristen für die Rücklage für Ersatzbeschaffung verlängern sich jeweils um zwei Jahre, wenn die Rücklage ansonsten am Schluss des nach dem 29.02.2020 und vor dem 01.01.2021 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre.

Um ein Jahr verlängern sich die genannten Fristen, wenn die Rücklage am Schluss des nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2022 endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre.

Durch das Schreiben vom 15.12.2021 wird das BMF-Schreiben vom 13.01.2021, BStBl. I 2021, 102 ersetzt, in dem bereits eine Verlängerung bei Rücklagen für Ersatzbeschaffung um jeweils ein Jahr gewährt wurde, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem nach dem 29.02.2020 und vor dem 01.01.2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden.

Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffung:

Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann gebildet werden, wenn ein Wirtschaftsgut

  • infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Diebstahl, etc.),
  • zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs (z.B. angeordnete Betriebsunterbrechungen) oder
  • gegen Entschädigung

aus dem Betriebsvermögen (Anlage- oder Umlaufvermögen) ausscheidet und schnellstmöglich ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird.

Sofern ein Ersatzwirtschaftsgut weder angeschafft, noch hergestellt oder bestellt worden ist, sind die folgenden Fristen für die gewinnerhöhende Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung zu beachten (siehe EStR 6.6 Abs. 4 S. 4):

  • Bei einer Rücklage, die aufgrund des Ausscheidens eines Wirtschaftsguts im Sinne des § 6b Abs. 1 S. 1 EStG gebildet wurde: vier Jahre (Corona-bedingt vorübergehend fünf bzw. sechs Jahre).
  • Bei neu hergestellten Gebäuden verlängert sich die Frist auf sechs Jahre (Corona-bedingt vorübergehend sieben bzw. acht Jahre).

Praxishinweise:

  1. Im Gegensatz zur Handelsbilanz dürfen in der Steuerbilanz Rücklagen nach § 6b EStG gebildet werden (Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz ist nicht mehr zulässig). Dies gilt neben der Rücklage für Ersatzbeschaffung unter anderem auch für die Reinvestitionsrücklage (nach § 6b Abs. 3 EStG).
  2. Im Unterschied zur Rücklage für Ersatzbeschaffung, bezieht sich die Reinvestitionsrücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf die Veräußerung bestimmter Anlagegüter (z.B. Grund und Boden, Gebäude). Hier kommt es ebenfalls Corona-bedingt zu einer Verlängerung der Reinvestitionsfristen.
  3. Die Rücklagen werden in der Steuerbilanz auf der Passivseite als „Rücklage für Ersatzbeschaffung“ ausgewiesen. Betriebswirtschaftlich: Dieser Bilanzposten stellt Eigenkapital dar, welches noch nicht der Ertragsbesteuerung unterlag.
  4. Zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG ist bei der Bildung der steuerfreien Rücklage der Ansatz in der Steuerbilanz ausreichend (EStR 6.6 Abs. 4 S. 7).

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

Prüfungen bei Antrag auf Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenze

Mit den notwendigen Prüfungen in Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen hat sich auch der Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ (AK SobeP Energie) des IDW beschäftigt. Die Überlegungen wurden für IDW Mitglieder in einer Sitzungsberichterstattung zusammengefasst, um den Berufsstand bei der Durchführung entsprechender Prüfungen zu unterstützen. Mit den notwendigen Prüfungen in...
Audit

Entwurf ISA [E-DE] 600 (Revised) zu Konzernabschlussprüfungen veröffentlicht

Der HFA des IDW hat ISA  600 (Revised) – eine um nationale Besonderheiten modifizierte Fassung von ISA 600 (Revised) – unter dem Titel „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ verabschiedet. Zu dem Entwurf wird um Stellungnahmen bis zum 15.06.2024 gebeten. Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf eines...
Audit

Fragen und Antworten zu ISA [E-DE] 600 (Revised) veröffentlicht

Der IDW Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ hat vor dem Hintergrund des ISA  600 (Revised) häufig gestellte Fragen und Antworten zur Durchführung von Konzernabschlussprüfungen erarbeitet und veröffentlicht. Diese sollen eine rechtzeitige Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen im neuen ISA  600 (Revised) darstellen. Der Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ hat häufig gestellte Fragen und Antworten im Zusammenhang mit...
Tax

Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung eines Dienstwagens

Laut Urteil des FG Köln (1 K 1234/22) mindern die Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz den geldwerten Vorteil für die private Dienstwagennutzung. In Höhe der Parkplatzmiete wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer laut dem FG Köln keinen geldwerten Vorteil zu, da die Kosten für den Parkplatz unmittelbar zum Halten und...