Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schrittweise die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Sie dient der eindeutigen Identifizierung wirtschaftlich tätiger Personen und Unternehmen, vereinfacht die Kommunikation mit Behörden und automatisiert steuerliche Prozesse. Die Zuteilung erfolgt automatisch – bei Neugründungen sofort, bei Bestandsunternehmen bis spätestens November 2026.
Hintergrund:
Seit November 2024 wird in Deutschland die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen, Freiberuflern und anderen wirtschaftlich Tätigen und wird vergeben durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Ausgabe erfolgt schrittweise und weitgehend automatisiert – ohne Antragstellung über das ELSTER-Portal oder öffentliche Bekanntmachungen. Ziel der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen und die steuerlichen Verwaltungsprozesse zu digitalisieren.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll staatlichen Stellen ermöglichen, Unternehmen eindeutig zu identifizieren, ihre Tätigkeiten zuzuordnen und den betrieblichen Bereich klar vom privaten zu trennen. Langfristig soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer das zentrale Identifikationsmerkmal im Besteuerungsverfahren werden und nach einer Übergangsphase die Steuernummer ablösen.
Die W-IdNr. besteht aus dem Kürzel „DE“, einer neunstelligen Ziffernfolge sowie einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (z. B. DE123456789-00001). Dieses Merkmal trennt verschiedene Tätigkeiten oder Betriebsstätten voneinander. Sie bleibt über den gesamten Zeitraum der wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert gültig – unabhängig von Änderungen wie Adress- oder Namenswechseln. Vergeben wird die Nummer gemäß § 139a ff. Abgabenordnung (AO). Sie erfüllt zugleich die Funktion einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.
Abgrenzung zu anderen Identifikationsnummern:
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer ergänzt bestehende Steuerkennungen, ersetzt sie aber nicht unmittelbar:
- Steuernummer: Diese bleibt übergangsweise bestehen und wird weiterhin in Steuerformularen verwendet. Erst langfristig soll die W-IdNr. an ihre Stelle treten.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Für den innergemeinschaftlichen Handel bleibt die USt-IdNr. weiterhin erforderlich, da die W-IdNr. nur im innerdeutschen Verwaltungs- und Besteuerungskontext greift. Für alle, die bis Ende November 2024 bereits eine USt-IdNr. zugeteilt bekommen hatten, gilt diese automatisch auch als W-IdNr., ergänzt um das Unterscheidungsmerkmal „-00001“.
- Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.): Diese bleibt das individuelle Identifikationsmerkmal natürlicher Personen. Im Unterschied dazu wird die W-IdNr. ausschließlich an wirtschaftlich Tätige vergeben – also Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften und juristische Personen.
- Bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr.): Die W-IdNr. erfüllt zugleich diese Funktion und wird im Unternehmensbasisdatenregister gespeichert. Damit ist sie auch Grundlage des sogenannten „Once-Only-Prinzips“, wonach Daten künftig nur einmal erfasst und von Behörden gemeinsam genutzt werden.
Ausblick:
Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer markiert einen zentralen Schritt in Richtung digitalisierter und effizienter Steuerverwaltung in Deutschland. Die vollständige Vergabe erfolgt gestaffelt bis 2026, weitere Unterscheidungsmerkmale für mehrere Tätigkeiten werden ab 2027 vergeben. Parallel dazu baut das Statistische Bundesamt das Unternehmensbasisdatenregister auf, das künftig als zentrale Datendrehscheibe für Unternehmensinformationen dient.
Für Unternehmen bedeutet die W-IdNr. langfristig weniger Bürokratie: Einmal erfasste Daten sollen automatisch für verschiedene Verwaltungsprozesse nutzbar sein. Auch für Existenzgründer wird die Einbindung in steuerliche Verfahren einfacher, da die W-IdNr. künftig automatisch bei der Unternehmensgründung vergeben wird. Mit dieser Umstellung setzt Deutschland ein wichtiges Digitalisierungsprojekt um, das Verwaltung, Wirtschaft und Steuerpflichtige gleichermaßen entlasten soll.
Die Angabe der W-IdNr. – beispielsweise bei Steuererklärungen – ist bislang noch freiwillig. Die Umstellung erfolgt erst nach der Beendigung des Vergabezeitraums.