https://www.kleeberg.de/team/catia-dias/
https://www.kleeberg.de/team/natalie-heier/
https://www.kleeberg.de/team/christina-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/patrick-reinhardt/
https://www.kleeberg.de/team/antonie-drexler/
https://www.kleeberg.de/team/laura-hertwig/
https://www.kleeberg.de/team/monika-buehring/
https://www.kleeberg.de/team/dmitriy-levitskiy/
https://www.kleeberg.de/team/christine-schroedl/
https://www.kleeberg.de/team/maria-andrea-wekerle/
https://www.kleeberg.de/team/laura-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-kuhn/
https://www.kleeberg.de/team/julian-philipp/
https://www.kleeberg.de/team/carina-boegner/
https://www.kleeberg.de/team/ann-katrin-schad/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-mittermeier/
https://www.kleeberg.de/team/carola-springfeld/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-bihler/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/

Sie wollen einen Gesprächstermin vereinbaren oder möchten gerne weiteres Informationsmaterial über unsere Kanzlei bzw. haben Fragen, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, dann stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Augustenstraße 10
80333 München
Deutschland

Telefon +49 89 55983-0
Telefax +49 89 55983-280

E-Mail

Ihr Weg zu uns ins Büro:
Anreise (Google Maps)

Sie erreichen uns an unserem zentralen Standort in der Münchner Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof aus in wenigen Minuten zu Fuß.

Bei Anreise mit dem Fahrzeug stehen Ihnen reservierte Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage zur Verfügung.

Zurück zu den News

BMF erhöht steuerfreie Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen für Ehrenämter

Mit Schreiben vom 23.03.2026 hat das BMF den steuerfreien Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG rückwirkend zum 01.01.2026 von EUR 250,00 auf EUR 275,00 monatlich angehoben, die Tagespauschale steigt von EUR 8,00 auf EUR 9,00. Mehrere Bundesländer haben die Änderung inzwischen in eigenen Erlassen für ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren konkretisiert, zuletzt Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Hintergrund:

Zahlt eine öffentliche Kasse, etwa eine Gemeinde, ehrenamtlich tätigen Personen eine Aufwandsentschädigung, bleibt diese nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG in Verbindung mit R 3.12 Abs. 3 LStR bis zu einem monatlichen Mindestbetrag steuerfrei, ohne dass der tatsächliche Aufwand im Einzelfall nachgewiesen werden muss.

Üben ehrenamtliche Funktionsträger, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, zugleich eine ausbildende Tätigkeit aus, kommt zusätzlich die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG in Betracht, die Einnahmen bis EUR 3.300,00 im Kalenderjahr steuerfrei stellt. Dieser Betrag gilt erstmals für das Kalenderjahr 2026.

Beide Befreiungsvorschriften lassen sich kombinieren, sofern die Aufwandsentschädigung anteilig auf eine Ausbildertätigkeit entfällt.

Die Änderung durch das BMF-Schreiben vom 23.03.2026:

Mit Schreiben vom 23.03.2026 (IV C 5, S 2337/00030/002/005) hat das Bundesministerium der Finanzen den nach R 3.12 Abs. 3 LStR maßgeblichen steuerfreien Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen für das Jahr 2026 von bisher EUR 250,00 auf nunmehr EUR 275,00 monatlich angehoben.

Die Tagespauschale steigt parallel von EUR 8,00 auf EUR 9,00. Voraussetzung für die Steuerfreiheit bleibt, dass die Entschädigung nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gezahlt wird und den tatsächlichen Aufwand der begünstigten Person nicht offensichtlich übersteigt.

Die beiden vorstehenden Erhöhungen gelten rückwirkend erstmals für das Kalenderjahr 2026.

Ist die gewährte Entschädigung niedriger als der Mindestbetrag, bleibt nur der tatsächlich gezahlte Betrag steuerfrei, wobei eine Nachholung nicht ausgeschöpfter Monatsbeträge innerhalb desselben Kalenderjahres zulässig ist. Dies gilt insbesondere für kommunale Mandatsträger und ehrenamtliche Funktionsträger, sofern die jeweilige Landesregelung dies ausdrücklich vorsieht.

Die bundesweite Anhebung wirkt sich unmittelbar auf die zahlreichen landesrechtlichen Feuerwehr-Entschädigungsverordnungen aus. Mehrere Landesfinanzministerien haben die neuen Beträge inzwischen in eigenen, an die jeweilige Verordnung angepassten Erlassen für ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren umgesetzt.

Auswirkungen auf die Praxis:

Für Kommunen als Zahlstellen bedeutet die Anhebung, dass die Lohnabrechnung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger für 2026 rückwirkend an die neuen Freibeträge anzupassen ist. Bereits abgerechnete Monate sind entsprechend zu korrigieren. Für die betroffenen Ehrenamtlichen erhöht sich der steuerfreie Anteil ihrer Aufwandsentschädigung spürbar, insbesondere in Kombination mit der Übungsleiterpauschale bei ausbildend tätigen Funktionsträgern.

Da bislang nicht alle Bundesländer eigene Umsetzungserlasse veröffentlicht haben, empfiehlt es sich für Kommunen und Feuerwehrverbände in anderen Ländern, die Veröffentlichungen der jeweiligen Landesfinanzministerien zu beobachten, um die Aufteilungssätze rechtzeitig in die Lohnabrechnung 2026 zu übernehmen. Das BMF-Schreiben erlaubt jedoch die unmittelbare Anwendung der erhöhten Beträge ab dem 01.01.2026 auch ohne abwartenden Landeserlass, um Mehraufwand durch spätere Korrekturen zu vermeiden.

Weitere News

Tax Audit

Bilanzierung des Viehbestandes beim Übergang auf die Buchführung

Die OFD Frankfurt am Main hat mit seiner Verfügung vom 25.07.2026 geregelt, dass Tiere des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich AfA...
Zur News
Tax Audit Advisory

Neue Außenprüfungsordnung 2026: Auswirkung auf die Praxis

Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) ist seit dem 10.09.2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000). Sie setzt die durch...
Zur News
Advisory Valuation

Bank of England legt im Gegensatz zu EZB und FED eine Zinspause ein

Die Bank of England hat auf ihrer September-Sitzung den Leitzins unverändert bei 3,75 % belassen und damit die geldpolitische Pause fortgesetzt....
Zur News