Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen sind regelmäßig mit erhöhten wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken verbunden. Eine eindeutige und präzise Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen ist daher von wesentlicher Bedeutung, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar zu bestimmen und potenzielle Auslegungs- und Haftungsrisiken zu reduzieren. In diesem Zusammenhang kommt den Incoterms eine besondere praktische Bedeutung zu, da sie zentrale Aspekte der Abwicklung internationaler Warenlieferungen standardisiert regeln und auch Folgewirkungen auf die Rechnungslegung sowie steuerliche Fragestellungen haben können.
Unternehmen im internationalen Warenverkehr sehen sich mit unterschiedlichen Rechtsordnungen sowie sprachlichen und kulturellen Besonderheiten konfrontiert. Eine klare und transparente Vertragsgestaltung ist daher von besonderer Bedeutung, um Missverständnisse und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Internationale Handelskammer (ICC) entwickelte bereits 1936 die Incoterms, um den internationalen Handel durch standardisierte Regelungen zu erleichtern.
Die seit 01.01.2020 geltende Fassung Incoterms® 2020 löste die Incoterms® 2010 ab und berücksichtigt die aktuellen Anforderungen des internationalen Handels und Transports.
Die elf Incoterms® 2020 im Überblick:
Sieben Klauseln können bei jeder Transportart verwendet werden – also etwa bei Beförderungen per Lkw, Bahn, Flugzeug oder Schiff sowie bei kombinierten Transporten.
| Klausel | Englische Bezeichnung | Deutsche Bezeichnung | Was bedeutet das? |
| EXW | Ex Works | Ab Werk (benannter Lieferort) | Der Verkäufer stellt die Ware am vereinbarten Ort zur Abholung bereit. |
| FCA | Free Carrier | Frei Frachtführer (benannter Lieferort) | Der Verkäufer übergibt die Ware am vereinbarten Ort an den vom Käufer benannten Frachtführer. |
| CPT | Carriage Paid To | Frachtfrei (benannter Bestimmungsort) | Der Verkäufer bezahlt den Transport bis zum Bestimmungsort. Die Gefahr geht jedoch bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer über. |
| CIP | Carriage and Insurance Paid To | Frachtfrei versichert (benannter Bestimmungsort) | Der Verkäufer bezahlt den Transport bis zum Bestimmungsort. Die Gefahr geht jedoch bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer über. Allerdings muss der Verkäufer zusätzlich eine Transportversicherung abschließen. |
| DAP | Delivered at Place | Geliefert (benannter Bestimmungsort) | Der Verkäufer trägt Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort. Der Käufer übernimmt grundsätzlich die Entladung. |
| DPU | Delivered at Place Unloaded | Geliefert (benannter Ort entladen) | Der Verkäufer trägt Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort und entlädt die Ware. |
| DDP | Delivered Duty Paid | Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort) | Der Verkäufer übernimmt alle Kosten und das gesamte Risiko, auch die Einfuhrabfertigung sowie Zölle und Einfuhrabgaben. |
Weitere vier Klauseln sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport vorgesehen:
| Klausel | Englische Bezeichnung | Deutsche Bezeichnung | Was bedeutet das? |
| FAS | Free Alongside Ship | Frei Längsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen) | Die Gefahr geht über, sobald die Ware längsseits des Schiffs bereitgestellt wurde. |
| FOB | Free On Board | Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen) | Die Gefahr geht über, sobald sich die Ware an Bord des Schiffs befindet. |
| CFR | Cost and Freight | Kosten und Fracht (benannter Bestimmmungs-hafen) | Der Verkäufer bezahlt die Fracht bis zum Bestimmungshafen. Die Gefahr geht bereits an Bord im Verschiffungshafen über. |
| CIF | Cost, Insurance and Freight | Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmmungs-hafen) | Der Verkäufer bezahlt die Fracht bis zum Bestimmungshafen. Die Gefahr geht bereits an Bord im Verschiffungshafen über. Zusätzlich schließt der Verkäufer eine Transportversicherung ab. |
Wer trägt Kosten und Gefahr?
Die Incoterms lassen sich anhand ihres ersten Buchstabens in vier Gruppen unterteilen:
- E-Klausel: Der Käufer holt die Ware beim Verkäufer ab. Der Käufer trägt hierbei alle Kosten und Gefahren für den weiteren Transport.
- F-Klauseln: Der Verkäufer stellt die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer zur Verfügung bzw. bei FAS/FOB bis zur Verschiffung bereit. Der Käufer bezahlt den Haupttransport. Der Gefahrenübergang findet bei Übergabe an den Frachtführer bzw. bei Bereitstellung neben oder an Bord des Schiffs statt.
- C-Klauseln: Der Verkäufer bezahlt den Haupttransport, obwohl die Gefahr bereits früher auf den Käufer übergeht.
- D-Klauseln: Der Verkäufer trägt Kosten und Risiken bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Die Gefahr geht erst dort auf den Käufer über.
Die Unterscheidung zeigt folgende Übersicht:
| Klausel | Kosten des Haupttransports | Gefahrübergang | Besonderheit |
| E | Grundsätzlich trägt der Käufer die Kosten ab Bereitstellung der Ware. | Am benannten Lieferort beim Verkäufer. | Kosten und Risiko am selben Ort. |
| F | Den Haupttransport bezahlt grundsätzlich der Käufer. | Bei Übergabe an den Frachtführer beziehungsweise längsseits oder an Bord des Schiffs. | Kosten und Risiko am selben Ort. |
| C | Der Verkäufer bezahlt den Haupttransport bis zum Bestimmungsort oder -hafen. | Bereits bei Übergabe an den Frachtführer beziehungsweise an Bord des Schiffs. | Kosten und Gefahr gehen an unterschiedlichen Orten über. |
| D | Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsort. | Erst am vereinbarten Bestimmungsort. | Kosten und Risiko am selben Ort. |
Gerade bei den C-Klauseln kommt es häufig zu Missverständnissen. Obwohl der Verkäufer den Transport bis zum Bestimmungsort bezahlt, trägt der Käufer bereits während des Haupttransports das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung.
Incoterms gelten nicht automatisch
Incoterms sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden nur dann Bestandteil des Kaufvertrags, wenn Verkäufer und Käufer dies wirksam vereinbaren. Dabei sollten nicht nur die Klausel, sondern auch der konkrete Liefer- oder Bestimmungsort und die verwendete Fassung genannt werden.
Je genauer der Ort angegeben wird, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten über Kosten, Übergabe und Gefahrtragung.
Fazit
Die Incoterms® 2020 helfen Unternehmen, Zuständigkeiten, Transportkosten und Risiken bei internationalen Warenlieferungen klar zu verteilen. Entscheidend ist allerdings, dass die Klausel zur jeweiligen Lieferkette passt und der Liefer- oder Bestimmungsort möglichst genau bezeichnet wird.
Besondere Vorsicht ist bei den C-Klauseln geboten, weil Kosten und Transportrisiko zu unterschiedlichen Zeitpunkten übergehen. Auch EXW und DDP sollten hinsichtlich der praktischen Anforderungen an die Ausfuhr- beziehungsweise Einfuhrabfertigung sorgfältig geprüft werden, da sich hierbei insbesondere zollrechtliche und steuerliche Fragestellungen ergeben können.
Welche Klausel im Einzelfall geeignet ist, sollte unter Berücksichtigung der konkreten Lieferkette sowie der rechtlichen, steuerlichen und zollrechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.
Auch für die Bilanzierung und für steuerliche Fragestellungen stellen die Incoterms regelmäßig eine wichtige Grundlage dar. Denn auf ihrer Basis werden relevante Zeitpunkte wie der Gefahrenübergang bzw. der Übergang von Chancen und Risiken geregelt.