Seit dem 21.09.2026 können Privatpersonen die E-Auto-Förderung des Bundes online beim BAFA beantragen. Je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße beträgt der Zuschuss für Neuwagen, die seit dem 01.01.2026 erstmals zugelassen wurden, bis zu 6.000 EUR.
Seit dem 21.09.2026 können Privatpersonen die staatliche Förderung für elektrisch angetriebene Fahrzeuge online beantragen. Förderfähig sind Neuwagen, die seit dem 01.01.2026 erstmals zugelassen wurden. Die Förderung kann somit auch rückwirkend für bereits zugelassene Fahrzeuge beantragt werden. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neufahrzeugen.
Das Förderprogramm umfasst:
- reine batterieelektrische Fahrzeuge,
- batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender,
- Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie
- Brennstoffzellenfahrzeuge.
Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender gelten zusätzliche klimaschutzbezogene Voraussetzungen. Brennstoffzellenfahrzeuge werden nach den Angaben der Bundesregierung mit denselben Fördersätzen wie reine Elektrofahrzeuge gefördert.
Einkommensgrenze
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 80.000 EUR beträgt. Für bis zu zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 EUR:
- ohne Kinder: maximal 80.000 EUR,
- mit einem Kind: maximal 85.000 EUR,
- mit mindestens zwei Kindern: maximal 90.000 EUR.
Die konkrete Förderhöhe hängt neben der Antriebsart insbesondere von der Höhe des Haushaltseinkommens und der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab.
Höhe der Förderung
Für reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt die Basisförderung 3.000 EUR. Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender werden zunächst 1.500 EUR gewährt.
Zusätzlich sind folgende Zuschläge möglich:
- Kinderzuschlag: 500 EUR je Kind, höchstens für zwei Kinder,
- sozialer Zuschlag: 1.000 EUR bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 60.000 EUR,
- zusätzlicher Zuschlag: weitere 1.000 EUR bei einem Einkommen von weniger als 45.000 EUR.
Der soziale Zuschlag beträgt bei einem Einkommen unter 45.000 EUR damit insgesamt 2.000 EUR. Die maximale Förderung beläuft sich auf:
- 6.000 EUR für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge,
- 4.500 EUR für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender.
Beispielrechnungen
- Eine alleinstehende Person mit einem Haushaltseinkommen von 55.000 EUR erhält für ein reines Elektrofahrzeug grundsätzlich 3.000 EUR Basisförderung zuzüglich 1.000 EUR sozialem Zuschlag, insgesamt also 4.000 EUR.
- Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 55.000 EUR kann 3.000 EUR Basisförderung, 1.000 EUR Kinderzuschlag und 1.000 EUR sozialen Zuschlag erhalten. Die Gesamtförderung beträgt damit 5.000 EUR.
- Liegt das Einkommen dieser Familie unter 45.000 EUR, kann sich die Förderung auf insgesamt 6.000 EUR erhöhen.
- Für einen Plug-in-Hybrid oder ein Fahrzeug mit Range Extender gelten entsprechend niedrigere Basisfördersätze. Die maximale Förderung beträgt hier 4.500 EUR.
Antragstellung beim BAFA
Das Antragsverfahren läuft vollständig digital über das Förderportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge können für Fahrzeuge gestellt werden, die seit dem 01.01.2026 erstmals zugelassen wurden. Für die Antragstellung und die Prüfung der Fördervoraussetzungen sind die jeweils geltenden Programmbedingungen maßgeblich.