https://www.kleeberg.de/team/catia-dias/
https://www.kleeberg.de/team/natalie-heier/
https://www.kleeberg.de/team/christina-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/patrick-reinhardt/
https://www.kleeberg.de/team/antonie-drexler/
https://www.kleeberg.de/team/laura-hertwig/
https://www.kleeberg.de/team/monika-buehring/
https://www.kleeberg.de/team/dmitriy-levitskiy/
https://www.kleeberg.de/team/christine-schroedl/
https://www.kleeberg.de/team/maria-andrea-wekerle/
https://www.kleeberg.de/team/laura-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-kuhn/
https://www.kleeberg.de/team/julian-philipp/
https://www.kleeberg.de/team/carina-boegner/
https://www.kleeberg.de/team/ann-katrin-schad/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-mittermeier/
https://www.kleeberg.de/team/carola-springfeld/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-bihler/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/

Sie wollen einen Gesprächstermin vereinbaren oder möchten gerne weiteres Informationsmaterial über unsere Kanzlei bzw. haben Fragen, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, dann stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Augustenstraße 10
80333 München
Deutschland

Telefon +49 89 55983-0
Telefax +49 89 55983-280

E-Mail

Ihr Weg zu uns ins Büro:
Anreise (Google Maps)

Sie erreichen uns an unserem zentralen Standort in der Münchner Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof aus in wenigen Minuten zu Fuß.

Bei Anreise mit dem Fahrzeug stehen Ihnen reservierte Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage zur Verfügung.

Zurück zu den News

Gesetzentwurf zur Kunststoffsteuer: Neue Abgaben auf Verpackungen ab 2027

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer nationalen Steuer auf Kunststoffverpackungen mit Bearbeitungsstand vom 30.09.2026 vorgelegt. Mit dem geplanten Kunststoffverpackungssteuergesetz (KunststoffVStG-E) sollen zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt und zugleich Anreize zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststoffverpackungen geschaffen werden. Die Steuer soll ab dem 01.07.2027 erhoben werden.

Steuergegenstand und Höhe der Steuer

Der Gesetzentwurf sieht eine Besteuerung bestimmter Kunststoffverpackungen und -folien vor. Erfasst werden unter anderem Kunststoffverpackungen und -verschlüsse, bestimmte Folien sowie Schaumfolien. Auch ausgewählte Verbundverpackungen aus Papier, Spinnstoffen oder Metall unterliegen der Steuer, sofern der Kunststoffanteil mehr als 5 % beträgt.

Die Steuer bemisst sich nach dem Gewicht des in der Verpackung enthaltenen Kunststoffs. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff.

Steuerpflicht und Entlastungsmöglichkeiten

Je nach Sachverhalt knüpft die Steuerpflicht an die Herstellung, das Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat oder die Einfuhr der betroffenen Verpackungen an. Als Steuerschuldner kommen insbesondere inländische Hersteller, gewerbliche Bezieher aus anderen EU-Mitgliedstaaten, Versandhändler bzw. deren steuerrechtliche Vertreter sowie Zollschuldner bei der Einfuhr in Betracht.

Für Kunststoffverpackungen aus recyceltem Kunststoff sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Steuerentlastung vor. Die konkreten Voraussetzungen und Nachweispflichten hierfür sollen durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Auch für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und Ausfuhren sind Steuerentlastungen vorgesehen. Diese sollen grundsätzlich auf Antrag gewährt werden. Für die unentgeltliche Weitergabe von Kunststoffverpackungen zwischen Privatpersonen ist eine Steuerbefreiung vorgesehen.

Anzeige- und Erklärungspflichten

Das geplante Gesetz orientiert sich an der bestehenden Systematik des Verbrauchsteuerrechts. Anstelle einer allgemeinen Erlaubnispflicht sollen für die betroffenen Tätigkeiten grundsätzlich Anzeigepflichten gelten. Die Steuer ist im Regelfall bis zum zehnten Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats anzumelden und zu entrichten. Für die Durchführung und Überwachung der Besteuerung ist die Zollverwaltung zuständig.

Für Unternehmen ergeben sich daraus zusätzliche Anforderungen an die Ermittlung und Dokumentation der steuerrelevanten Mengen. Insbesondere müssen die erfassten Verpackungsarten, das enthaltene Kunststoffgewicht und die Voraussetzungen für eine Steuerentlastung nachvollziehbar bestimmt werden können.

Zeitplan und finanzielle Auswirkungen

Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz am 01.01.2027 in Kraft tritt. Die Besteuerung soll jedoch erst für nach dem 30.06.2027 verwirklichte Sachverhalte gelten. Für das Jahr 2027 werden Steuermehreinnahmen von rund 805 Millionen Euro erwartet. Ab dem Jahr 2028 werden rund 1,5 Milliarden Euro prognostiziert.

Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen

Unternehmen, die Kunststoffverpackungen herstellen oder aus anderen Mitgliedstaaten beziehen bzw. einführen, sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Produkte unter die vorgesehenen zolltariflichen Positionen fallen. Zudem empfiehlt sich eine Überprüfung der vorhandenen Daten zu Verpackungsarten, Kunststoffgewichten und Rezyklatanteilen. So können mögliche Steuerbelastungen und erforderliche Nachweise rechtzeitig eingeschätzt werden.

Da es sich jedoch bislang nur um einen Gesetzentwurf handelt, bleibt der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Auch die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Steuerentlastungen durch Rechtsverordnung steht noch aus.

Weitere News

Tax Audit Advisory

Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Grundsätze des LfSt Niedersachsen

Das Landesfinanzamt Niedersachsen hat mit Verfügung vom 26. August 2026 die Grundsätze zur Bildung und Bewertung von Rückstellungen für...
Zur News
Tax

BFH-Urteil: Organschaft und finanzielle Eingliederung

Der BFH hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (V R 36/24) klargestellt, dass eine finanzielle Eingliederung im Rahmen...
Zur News
Tax Advisory

FG Hamburg: Kein DBA-Schachtelprivileg für KGaA-Komplementär bei Organschaft

Mit Urteil vom 03.06.2026 (5 K 174/16) hat das FG Hamburg entschieden, dass eine natürliche Person als Komplementär einer...
Zur News