Ab dem 01.01.2027 gelten für Minijobs neue Verdienstregeln. Grund ist die erneute Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde. Dadurch steigt auch die monatliche Minijob-Grenze automatisch. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten ihre Arbeitsverträge und Entgeltabrechnungen rechtzeitig überprüfen.
Zum 01.01.2027 steigen der gesetzliche Mindestlohn und die Verdienstgrenze für Minijobs erneut. Der Mindestlohn erhöht sich von derzeit 13,90 Euro auf 14,60 Euro je Arbeitsstunde.
Monatliche Verdienstgrenze steigt
Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die dynamische Minijob-Grenze. Beschäftigte dürfen ab 2027 regelmäßig durchschnittlich bis zu 633 Euro im Monat verdienen. Die jährliche Verdienstgrenze liegt damit bei 7.596 Euro.
Die Grenze wird anhand einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn berechnet:
- 14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro
Der Betrag wird auf volle Euro aufgerundet.
Arbeitszeit bleibt weitgehend unverändert
Bei einem Stundenlohn von 14,60 Euro sind weiterhin etwa 43 Arbeitsstunden im Monat möglich. Wer mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, damit die regelmäßige Verdienstgrenze nicht überschritten wird.
Auch wechselnde Monatsverdienste sind grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, dass der regelmäßige Jahresverdienst die Grenze von 7.596 Euro nicht überschreitet.
Ausnahme bei unvorhersehbarer Mehrarbeit
Die Verdienstgrenze darf ausnahmsweise überschritten werden, wenn das Überschreiten unvorhersehbar, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung, und gelegentlich, also höchstens in zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten, erfolgt.
In diesen Monaten darf der Verdienst jeweils höchstens das Doppelte der monatlichen Minijob-Grenze betragen. Für 2027 gilt somit ein Höchstbetrag von 1.266 Euro pro Monat.
Was Arbeitgeber beachten sollten
Arbeitgeber sollten zum Jahreswechsel insbesondere die Stundenlöhne, Arbeitszeiten und regelmäßigen Monatsverdienste überprüfen. Außerdem müssen mögliche Überschreitungen der Verdienstgrenze dokumentiert und daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich unvorhersehbar und nur gelegentlich erfolgt sind.