Nachdem der Europäische Rat und das Europäische Parlament am 21.06.2022 eine vorläufige politische Einigung über strittige Punkte des Richtlinienentwurfs erzielt haben, wurde die CSRD am 10.11.2022 in erster Lesung durch das Europäische Parlament angenommen.
Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist geschafft: Gut fünf Monate nach der Einigung zwischen den Vertretern des Europäischen Ministerrats und des Europäischen Parlaments zum vorliegenden Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde die überarbeitete Richtlinie am 10.11.2022 in erster Lesung durch das Europäische Parlament angenommen.
Im nächsten Schritt muss nun der Europäische Rat diesen Vorschlag annehmen. Es wird erwartet, dass dies am 28.11.2022 geschieht. Anschließend wird die Richtlinie unterschrieben und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage nach Veröffentlichung tritt die CSRD dann in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass dies spätestens Anfang 2023 passiert.
Die Inhalte der dann verabschiedeten EU-Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht transformiert werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf ist ebenfalls im Jahr 2023 zu rechnen.
Gestaffelt ab dem 01.01.2024 gelten die Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung wie folgt:
- 01.01.2024 für Unternehmen, die bereits jetzt der CSR-Berichtspflicht unterliegen,
- 01.01.2025 für große Unternehmen, welche aktuell noch nicht der derzeitigen CSR-Berichtspflicht unterliegen,
- 01.01.2026 für kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen, welche aktuell noch nicht der derzeitigen CSR-Berichtspflicht unterliegen.
Für kapitalmarktorientierte KMU gilt zudem eine Ausnahmeregelung: Während eines Übergangszeitraums können diese die sogenannte „Opt-out“-Regelung in Anspruch nehmen und so bis zum Jahr 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen werden.